zum Hauptinhalt
Für Privatreisende müssen Hotels und Pensionen eine Steuer abführen. Das wird vorerst auch so bleiben.

© dpa

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Klage gegen Bettensteuer in Potsdam abgewiesen

Seit Oktober 2014 müssen Hoteliers in Potsdam eine Übernachtungssteuer abführen. Sie haben sich juristisch dagegen gewehrt - und nun verloren.

Potsdam -  Die seit einem Jahr geltende Bettensteuer in Potsdam ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Dienstag entschieden. Seit dem 1. Oktober 2014 müssen Hotels und Pensionen in der Landeshauptstadt für Privatreisende eine Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent abführen. Das OVG wies den Normenkontrollantrag eines Potsdamer Hotels gegen die städtische Übernachtungssteuersatzung ab.

Einnahmen für die Stadt Potsdam

Die Stadt rechnet mit Einnahmen in Höhe von etwa 870 000 Euro netto pro Jahr. Das Geld soll für die Sanierung und den Bau von Schulen verwendet werden. Im vierten Quartal 2014 hat Potsdam nach Angaben der Stadtverwaltung rund 139 000 Euro eingenommen, im ersten Quartal 2015 etwa 91 000 Euro und im zweiten Quartal rund 291 000 Euro.

Die "tourismusstärksten Monate" seien in den Zahlen noch nicht enthalten, hieß es. Zudem habe für einige Übernachtungen noch die Sonderregelung gegolten - demnach sind vor Bekanntmachung der Satzung gebuchte Übernachtungen von der Besteuerung ausgenommen.

Hoteliers wollen nicht Steuern für die Stadt eintreiben

Der 9. Senat des OVG entschied, der privat veranlasste Übernachtungsaufwand signalisiere steuerliche Leistungsfähigkeit der Gäste und dürfe deshalb besteuert werden. Auch sei es zulässig, die Steuer nicht direkt bei den Gästen, sondern indirekt über die Beherbergungsbetriebe zu erheben. Der damit verbundene Aufwand sei für diese zumutbar, hieß es in einer Mitteilung. Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Hiergegen könne Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg hatte im vergangenen Jahr von einer Musterklage gesprochen. Es sei nicht einzusehen, dass der Hotelier für die Stadt Steuern eintreiben müsse. (dpa)

Nathalie Waehlisch

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false