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Im Gebiet um die Schlaatzstraße in der Teltower Vorstadt soll künftig eine Milieuschutzsatzung gelten.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Potsdams erste Erhaltungssatzung : Werkzeug gegen Gentrifizierung

Im Juli will die Stadt eine Milieuschutzsatzung für Teile der Teltower Vorstadt und Babelsbergs vorlegen. Eigentümer müssten Modernisierungsmaßnahmen dann genehmigen lassen.

Es ist ein Werkzeug, das die Bewohner vor Gentrifizierung und sozialer Verdrängung schützen soll: Potsdam will erstmals für zwei Gebiete in der Stadt eine soziale Erhaltungssatzung erlassen. In einem aufwendigen Verfahren wurde geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Milieuschutzsatzung vorliegen. Am Dienstag präsentierte die Verwaltung den Befund der Presse und dem Sozialausschuss. Das Ergebnis: Ja, eine solche Satzung ist für Teile der Teltower Vorstadt und Babelsbergs möglich und empfehlenswert.

Wir können Luxussanierungen verhindern, um Verdrängung zu verhindern.

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert

Im Juni will Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) die Satzungen den Stadtverordneten vorlegen. Bei Sofortbeschluss könnte diese noch vor den Sommerferien in Kraft treten, wenn die Ausschüsse erst noch darüber diskutieren, nach der Sommerpause. „Die Gefahr der Verdrängung wird als eine der größten Herausforderungen für die Stadt wahrgenommen“, sagte Schubert. Mit der sozialen Erhaltungssatzung greife die Stadt nun zu einem Instrument, das sie bislang nicht genutzt habe. „Es geht darum, in Stadtteilen, in denen das möglich ist, die Quartiersstruktur zu erhalten“, so Schubert. „Wir können damit Luxussanierungen verhindern, um Verdrängung zu verhindern.“

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Die Milieuschutzsatzung soll zum einen für ein Gebiet rund um die Schlaatzstraße eingeführt werden, in dem knapp 1000 Menschen leben. Zum anderen soll sie für einen größeren Teil rund um die Großbeerenstraße gelten, das sich in einem Bereich zwischen Bahngleisen, Dieselstraße und Walter-Klausch-Straße befindet. Hier leben etwa 5000 Potsdamer:innen.

Stadt kann Umbau untersagen

Wenn die Satzung in Kraft tritt, müssen Vermieter bestimmte Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von der Stadt genehmigen lassen. Das gilt für Umbauten, die durch eine Umlage auf die Mieter eine Mieterhöhung nach sich ziehen würden - beispielsweise der Anbau eines Balkons, der Einbau eines weiteren Badezimmers oder eines Aufzugs. „Es wird geprüft, ob die geplante Maßnahme die Mieter verdrängen könnte. Dann kann die Stadt das Vorhaben untersagen“, erläuterte Potsdams Baubeigeordnete Brigitte Meier (SPD) vor der Presse. Zudem gebe es in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht für die Stadt.

Die Idee einer solchen Satzung gibt es seit Jahren. 2019 stellte die Fraktion Die Andere den Antrag, die Prüfung wurde damals beschlossen. Anlass waren die Planungen für den Bau eines Digitalzentrums auf dem RAW-Gelände und die Angst von Anwohnern vor steigenden Mieten. Laut ersten Planungen sollte die Satzung schon Ende 2020 eingeführt werden, doch es gab mehrere Verzögerungen.

„Wenn eine Satzung in den Markt eingreift, muss sie rechtssicher sein“, rechtfertigte Schubert das lange Verfahren. Das Regelwerk müsse möglichen Klagen standhalten. Für die Prüfung befragte die Landesweite Planungsgesellschaft (LPG) im Auftrag der Stadt fast 5000 Haushalte per Post, knapp ein Drittel füllte den Fragebogen aus. „In Babelsberg Süd droht eine zweite Sanierungswelle, wir sehen hier ein hohes Aufwertungspotential“, schilderte Roland Schröder, Geschäftsführer der LPG.

Zwar soll die Erhaltungssatzung die Mieter schützen. Doch zugleich dämpfte Schröder zu hohe Erwartungen: So könne das Instrument Mietsteigerungen nicht komplett verhindern. Zudem gebe es in Brandenburg keine Umwandlungsverordnung. Mit so einer Regelung könnte das Land dafür sorgen, dass auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt werden müssen. Bisherige Anfragen beim Land seien mit dem Hinweis gescheitert, es handle sich um ein Potsdamer Problem, so Meier.

Trotz des hohen Aufwandes stellte Schubert für weitere Gebiete in Potsdam Erhaltungssatzungen in Aussicht. Wie berichtet haben die Stadtverordneten bereits die Durchführung eines stadtweiten Sozialraumscreenings bis Jahresende beschlossen. Anhand dieser Voruntersuchung soll entschieden werden, welche Stadtteile infrage kommen.

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