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Ein Justizwachtmeister in einem Gang des Landgerichtes in Potsdam.

© dpa/Ralf Hirschberger

Sicherungsverwahrung droht: Mutmaßlicher Vergewaltiger aus Potsdam wird psychologisch untersucht

Im Prozess wegen möglicher Zwangsprostitution hat das Landgericht eine erste Entscheidung getroffen. Kritik kam von der Verteidigung.

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger und Zuhälter wird der Angeklagte nun psychologisch untersucht. Das hat das Landgericht nach Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, müsse man die Gefährlichkeit des 36 Jahre alten Potsdamers überprüfen, sagte Richterin Christiane Hesse-Lang in der Verhandlung. Demnach geht es auch darum, dass nach dem Urteil eine Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter verhängt werden könnte.

Kritik daran kam von der Verteidigung: Das Gutachten sei zu spät beantragt worden, dies hätte man schon vor Monaten tun können. Mit der neuen Sachlage müsse man auch die Verteidigungsstrategie überprüfen. Auch wolle der Angeklagte für sich selbst einen Gutachter bestellen, das brauche Zeit, hieß es vonseiten der Verteidigung - die daher eine Aussetzung weiterer Prozesstermin für ein faires Verfahren forderte.

Darüber wurde noch nicht entschieden. Der Angeklagte soll unter anderem zwei Potsdamerinnen vergewaltigt und dazu eine weitere Frau dazu veranlasst haben, sich wiederholt in eigens dafür angemieteten Wohnungen in Zürich in der Schweiz zu prostituieren. 

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