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ATLAS: Verkaufskrampf

Der juristische Kampf um die Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam wird zum endlosen Krampf. Das liegt vor allem an schwammigen Formulierungen in Gesetzen und Urteilen.

Der juristische Kampf um die Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam wird zum endlosen Krampf. Das liegt vor allem an schwammigen Formulierungen in Gesetzen und Urteilen. Klare Kriterien gibt es kaum. Auch von der Justiz kommt keine Orientierungshilfe. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht zwar, dass Sonntagsöffnungen an vier Adventssonntagen hintereinander rechtswidrig seien, ließ aber offen, welche Anzahl und Häufigkeit denn rechtskonform sei. Unkonkrete Begriffe wie wichtiger Sachgrund, beträchtliche Besucherströme oder besonderer Anlass machen es nicht leichter, rechtlich sichere Regelungen zu treffen. Selbst Richter sind sich uneins: So verwarf in Hessen der Verwaltungsgerichtshof ein zuvor auferlegtes Verbot einer Sonntagsöffnung für einen Mobilitätstag. In jener Schau von Autohäusern, Fahrradhändlern und anderen Anbietern sahen Richter zunächst keinen Anlass für Sonntagsverkauf. Die nächsthöhere Instanz wiederum erkannte einen Anlass zweifellos. In Duisburg konnte die Stadt einer Verdi-Klage trotzen und darlegen, dass ein Kunsthandwerkerfest attraktiv genug sei für eine Sonntagsöffnung.

All diese unsicheren Auslegungsfragen und ständigen Gerichtsscharmützel werden letztendlich auf dem Rücken der Händler ausgetragen, schaden der lokalen Wirtschaft und schließlich auch der Arbeitsplatzsicherheit im Verkauf. Denn die Konkurrenz im Online-Handel hat immer geöffnet, sieben Tage in der Woche, 24 Stunden lang. Auch das sollte die Gewerkschaft Verdi bei ihrer Klagefröhlichkeit gegen verkaufsoffene Sonntage bedenken.

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