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Hundehalter in der Stadt, Gassigehen, Leinenzwang. Potsdam.

© Andreas Klaer

Verstöße gegen Potsdamer Stadtordnung: Mehr Bußgelder wegen nicht angeleinter Hunde

Das Ordnungsamt kontrolliert die Stadtordnung. Dabei werden manche Verstöße häufiger festgestellt als früher - und umgekehrt.

Potsdams Ordnungsamt stellt zunehmend Verstöße gegen den Leinenzwang bei Hunden fest. Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Andere hervorgeht, hat die Zahl der festgestellten Verstöße zugenommen. Demnach verhängten die Ordnungshüter von 2017 bis 2021 jeweils maximal fünfmal Bußgelder wegen „Nichtbeachten der Leinenpflicht beim Hund“. 2022 waren es dann zehn Fälle und in diesem Jahr schon elf.

Andere Delikte wurden im selben Zeitraum jedoch weniger oder gar nicht mehr gezählt. So wurden im Jahr 2017 noch zwölfmal ein Bußgeld wegen „Verunreinigung durch Zigarette, Papier, Müll“ verhängt. 2022 fünfmal und in diesem erst ein mal. 2017 und 2018 wurde sechs beziehungsweise zehnmal ein Bußgeld wegen einer fehlenden oder falsch angebrachten Hausnummer verhängt. Die Sanktion scheint offenbar Wirkung zu zeigen: Seitdem wurde der Statistik zufolge kein einziges Bußgeld mehr wegen dieses Verstoßes verhängt. Möglicherweise wurde auch nicht kontrolliert.

Ohnehin diskutieren die Gremien der Stadtverordneten derzeit eine Neufassung der Stadtordnung. Offiziell trägt sie den sperrigen Titel „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen der Landeshauptstadt Potsdam“. Wer künftig in Brunnen badet oder zum Beispiel seinen Hund dort schwimmen lässt, soll mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro rechnen. Dabei sollen allerdings auch einige Regeln entfallen, die teils schon in anderen Gesetzen und Verordnungen erfasst sind.

Bisher galt beispielsweise das generelle Verbot, „auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu nächtigen, insbesondere Campingfahrzeuge oder Zelte aufzustellen oder zu diesem Zweck zu benutzen“. Davon ausgenommen sind nun „Wohnmobile und Wohnanhänger zum einmaligen Übernachten“, sofern damit keine Belästigungen für die Anwohner verbunden sind. Einige Ausschüsse und Ortsbeiräte haben schon zugestimmt. Im September könnte in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden.

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