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Arbeitsmarkt in Potsdam: Weniger Strafen vom Jobcenter

Klagewelle wegen Hartz IV geht zurück

Das Potsdamer Jobcenter hat 2016 erstmals wieder weniger Sanktionen gegen nach Auffassung der Behörde arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen. So sind laut einer vorläufigen Statistik bis August 2016 knapp 2600 Strafen verhängt worden – im Vorjahreszeitraum waren es noch 400 mehr. Zuvor hatte das Jobcenter seit 2011 von Jahr zu Jahr jeweils mehr Strafen gegen Hartz-IV-Bezieher vermeldet. Der Grund sei das positive Umfeld in Potsdam, dadurch seien weniger Sanktionen nötig, sagte eine Sprecherin des Jobcenters auf PNN-Anfrage: „Durch die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt“ sinke die Zahl der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften.

Die mit Abstand meisten Strafen hat es einmal mehr für Meldeversäumnisse gegeben, wenn Jobcenter-Kunden ohne triftigen Grund nicht zum Treffen mit dem Arbeitsvermittler kamen. Bis August 2015 zählte das Jobcenter 2100 solcher Fälle – im Vergleich zum Vorjahr 350 weniger. Rückläufig waren auch die Zahlen bei Verweigerungen der Aufnahme einer Arbeit, Ausbildung oder die Teilnahme an Fördermaßnahmen. Bis August verhängte das Jobcenter dazu 235 Sanktionen – 20 Fälle weniger als noch 2015.

Für die Betroffenen – es geht derzeit um knapp vier Prozent der rund 10 000 Potsdamer Hartz-IV-Bezieher – hat das Konsequenzen: Im Schnitt sei die Leistung bei einer Sanktion um 83 Euro pro Person gekürzt worden. „Allerdings ist die Sanktionsquote in Potsdam unterdurchschnittlich“, sagte die Behördensprecherin. Die Betroffenen wehren sich relativ selten. Bis August 2016 gab es lediglich 138 Widersprüche. Erfolg mit ihrem Einspruch hatten die angezählten Hartz-IV-Bezieher in 58 Fällen, das entspricht rund 42 Prozent.

Die Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern gegen das Jobcenter geht indes weiter zurück, auch weil aus Sicht der Behörde die Bescheide weniger fehlerhaft sind. Aktuell sind 900 Verfahren bei Sozialgerichten anhängig, vor einem Jahr waren es 100 mehr. Dabei verliert das Jobcenter noch fast die Hälfte der Klagen ganz oder teilweise. Leicht gestiegen sind die Kosten, die der Behörde durch diese Verfahren entstanden sind – auf 457 000 Euro. 2015 waren es noch circa 29 000 Euro weniger. Der Grund seien offenbar gestiegene Anwaltsgebühren, so die Sprecherin.

Gesunken ist auch die Zahl der Widersprüche: von knapp 3400 im Jahr 2013 auf 2400 im vergangenen Jahr. Rund ein Drittel der aktuellen Beschwerden entpuppte sich als vollständig oder teilweise berechtigt. Strafanzeigen wegen Sozialbetrugs hat das Jobcenter in 19 Fällen gestellt: Das sind acht Fälle weniger als 2015. 

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