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Ein Lebensmittelkontrolleur hält in der Küche eines Restaurants ein Thermometer an Fleischstücke.

© picture alliance/dpa / Uwe Anspach

Wieder mehr Kontrollen in Imbissen: Verstöße gegen Hygieneauflagen wieder auf Vor-Corona-Niveau

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nach dem Ende der Corona-Regeln wieder häufiger in Gaststätten und anderen Einrichtungen.

Es geht um Restaurants, Imbisse und Großküchen: Die Rathausbehörde für Lebensmittelüberwachung hat mit dem Ende der restriktiven Corona-Regeln im vergangenen Jahr wieder fast so häufig Gastronomiebetriebe kontrolliert wie vor dem Ausbruch der Pandemie. Das zeigen Zahlen der Stadtverwaltung, die den PNN auf Anfrage vorliegen. Demnach unternahm das Amt im vergangenen Jahr 1543 Kontrollen – nach nur 1157 im Jahr zuvor. 2019, im Jahr vor Corona, gab es noch 1600 Kontrollen – bei mehr als 2100 zu überwachenden Einrichtungen in Potsdam.

Nach den Tests wurden im vergangenen Jahr laut Behördeninformation 410 Maßnahmen wegen Verstößen eingeleitet. Darunter fallen insgesamt zwölf Ordnungsverfügungen, 26 Verwarngelder und sieben Bußgeldverfahren. Zum Vergleich: 2021 wurden 236 Maßnahmen ergriffen, 459 waren es 2019. Unter anderem seien im vergangenen Jahr auch bei sieben Hygienetests vier Beanstandungen aufgefallen, hieß es. Stadtsprecherin Juliane Güldner schilderte, zum Beispiel seien bei einer Kontrolle Lebensmittel vorgefunden worden, „die nicht für den Verzehr geeignet waren“.

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Betriebe kontrollierte die Potsdamer Lebensmittelbehörde im Jahr 2022.

Zur weiteren Erklärung teilte das Rathaus mit, die Zahl der mehr als 2000 überwachungspflichtigen Betriebe gebe nicht unmittelbar Auskunft über die Anzahl der durchzuführenden Kontrollen. Die amtliche Überwachungstätigkeit erfolge risikobasiert, „wobei die Kontrollfrequenzen zwischen wöchentlich und dreijährlich variieren können“. So sei nicht jeder Lebensmittelbetrieb zwingend jährlich zu kontrollieren, sondern je nach Betriebsart oder Produktrisiko.

Die Einstufung der Betriebe erfolgt nach einem System, das auf den Vorgaben einer deutschlandweit geltenden Verwaltungsvorschrift beruhe. Dies sei erst 2021 reformiert worden. Beanstandungsfreie Betriebe müssen somit planmäßig seltener kontrolliert werden: „Dadurch freigewordene Kapazitäten werden genutzt, um die Frequenz für anlassbezogene Kontrollen bei auffälligen Betrieben zu erhöhen.“

Sprecherin Güldner schilderte aber auch weitere Aufgaben der Behörde. So würden verschiedene tabakrechtliche Vorschriften in Bezug auf Werbeverbote existieren, um den Konsum von normalen und elektronischen Zigaretten insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu verhindern. „Gegen diese Werbeverbote wurde wiederholt verstoßen.“ Auch seien Lebensmittelunternehmer verpflichtet, der Behörde auf Verlangen unverzüglich die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. „Dieser Mitwirkungspflicht wurde wiederholt nicht nachgekommen.“

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