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Potsdam-Mittelmark: Einigung im Seehof-Streit

Kompromiss zwischen Bundesamt und Erben bringt Bewohnern Sicherheit

Kompromiss zwischen Bundesamt und Erben bringt Bewohnern Sicherheit Teltow - Der 15 Jahre lange Rechtsstreit um die Rückgabe früheren jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof ist abgeschlossen. Wie die Anwälte der Erbengemeinschaft Sabersky gestern mitteilten, hat es für rund 550 Fälle jüdischen Alteigentums eine Einigung vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht gegeben, die den heutigen Bewohnern schließlich Rechtssicherheit bringe. Den Boden hatten Max und Albert Sabersky im 19. Jahrundert erworben, die Familie musste den Besitz in den 30er Jahren unter dem Druck der Nazis aufgeben. In der Einigung zwischen dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Barov) und den Anwälten der Erben wird im wesentlichen zwischen zwei Gruppen unterschieden. Die erste umfasst rund 200 Fälle, in denen die Erben auf ihre bestehenden Restitutionsansprüche verzichten und im Gegenzug eine Entschädigung aus Mitteln des bundesdeutschen Entschädigungsfonds erhalten, die sich offenbar um gut 2 Millionen Euro bewegt. Die Regelung geht über das hinaus, was noch vor einigen Wochen im Raum gestanden hatte. Damals war von 108 Fällen des so genannten redlichen Erwerbs die Rede, für die die Rückübertragung per Vergleich ausgeschlossen werden sollte. Nun sind fast noch einmal so viele Fälle dazugekommen. Zusätzlich soll in weiteren 84 Fällen öffentlichen Straßenlandes auf die Restitution verzichtet werden, wovon aber nicht Privatpersonen betroffen sind, sondern die Stadt Teltow. Übrig bleiben noch einmal rund 270 Fälle, bei denen die Rechtmäßigkeit des Restitutionsanspruchs ebenfalls durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt ist. Hier gibt es aber keinen Verzicht auf die Ansprüche. Im Frühjahr hatte es geheißen, die Erben sollten sich mit den Nutzern auf eine sozialverträgliche Weise einigen. Dieses Ziel ist in dem nun zusammengekommenen Vergleich präzisiert worden. Den heutigen Nutzern wird ein Ablöserecht in Höhe von 35 Prozent des heutigen Bodenrichtwertes eingeräumt, das sind 52,50 Euro pro Quadratmeter. Allerdings betrifft diese Regelung nur eine kleine Gruppe von Eigentümern – genauer gesagt elf – , die mehrere Kriterien erfüllen, vor allem, dass sie selber in dem betreffenden Haus wohnen. Die Details der Übereinkunft und einer Liste mit der Einstufung jedes Einzelfalls wird an Bürgermeister Thomas Schmidt gesandt. Hier können die Betroffenen dann weitere Auskünfte erhalten. Den Vergleich hatten Barov und Erbengemeinschaft angestrebt, um ein mühsames Verfahren zu umgehen, bei dem jeder Einzelfall vor Gericht hätte entschieden werden müssen. Damit ist nun eines der größten ostdeutschen Verfahren um Rückübertragung jüdischen Eigentums abgeschlossen. Volker Eckert

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