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Potsdam-Mittelmark: Ratlos nach der Graffitiattacke

In Bergholz-Rehbrücke hat die Diskussion über Maßnahmen begonnen/Vorbild Brandenburg/Havel?

In Bergholz-Rehbrücke hat die Diskussion über Maßnahmen begonnen/Vorbild Brandenburg/Havel? Von Volker Eckert Nuthetal - Nachdem Bergholz-Rehbrücke in den vergangenen Tagen quasi flächendeckend mit Graffiti verunstaltet worden ist, wird im Ort teilweise erhitzt über Maßnahmen diskutiert. Nach Angaben von Ortsbürgermeisterin Annerose Hamisch-Fischer (PDS) sind „wahrscheinlich weit über 50 Anwohner“ von den Schmierereien betroffen. In der Gemeindevertretersitzung am Dienstagabend wurde der Ruf laut, die Gemeinde solle einen Ordnungskatalog verabschieden, in dem Sanktionen wie gemeinnützige Arbeit festgelegt werden. Nach Angaben der Polizei sind bisher 40 Anzeigen eingegangen. In einigen weiteren Fällen, wo keine Privatpersonen betroffen sind, werde noch geprüft, wer der Geschädigte ist. Zum Stand der Ermittlungen sagte Polizeisprecherin Angelika Christen, dass es bisher noch keine Verdächtigen gebe. Die Sprayer verwenden üblicherweise so genannte Tags – also Schriftzeichen –, mit denen sie sich untereinander identifizieren. Die jetzt verwendeten Tags stimmten nicht mit denen vom Frühjahr überein. Damals waren schon einmal Graffiti aufgetaucht und zwei Jugendliche im nicht straffähigen Alter als Täter ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte damals das Verfahren eingestellt. In der Sitzung der Gemeindevertretung beklagte zunächst Bürgermeister Gerhard Ling die begrenzten Möglichkeiten für Betroffene, Schadensansprüche geltend zu machen. Das gehe nur auf zivilrechtlichem Wege. Sei der Täter mittellos, schaue das Opfer in die Röhre. In der Bürgerfragestunde meldete sich dann der Anwohner Christian Schönauer zu Wort, selber Betroffener. Er habe den Hinweis bekommen, dass auch Gemeinden durchaus Möglichkeiten hätten, Brandenburg/Havel zum Beispiel habe eine Verordnung verabschiedet, die Strafen für Graffitisprayer vorsehe. Gemeindevertretung und Verwaltung warf er Unitätigkeit vor. Auf PNN-Anfrage teilte ein Sprecher des Brandenburger Ordnungamtes mit, dass es eine solche Verordnung in der Stadt seit dem 28. Oktober 2003 gibt. Sie komme zum Einsatz, wenn ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist, weil die wegen der Art der Beschädigung keinen Straftatbestand sieht. In bisher fünf Fällen hätten von der Polizei ermittelte geständige Täter dann Geldbußen zahlen müssen von 25 oder 50 Euro. Nach der Verordnung können maximal 1000 Euro verhängt werden, je nachdem wie hoch der entstanden Schaden ist und wie oft der Täter bereits aufgefallen ist. Zwölf Verfahren seien eingestellt worden, meist weil die Sprayer unter 14 waren. Eine abschreckende Wirkung hat man im Ordnungsamt freilich noch nicht festgestellt, die Zahl der Anzeigen sei gleich geblieben. Die Gemeindevertretung Nuthetal hat das Thema am Dienstagabend an die Ausschüsse für Ordnung und Ortsentwicklung verwiesen. Dort solle laut Annerose Hamisch–Fischer geprüft werden, ob eine gemeindlicheVerordung für Nuthetal sinnvoll sei. Den Vorwurf der Untätigkeit wies sie zurück: „Zunächst ist es Sache von Polizei und Gerichten, das zu verfolgen.“ Ein Ordnungskatalog greife außerdem nur dann, wenn die Täter bekannt seien. Hamisch-Fischer verurteilte außerdem, dass Schönauer in der Sitzung vor Anwohnern und Gemeindevertretern zwei Jugendliche unter voller Namensnennung als Täter bezeichnet hatte. Dieses Verhalten habe in der gesamten Gemeindevertretung Empörung ausgelöst.

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