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Berufung im Fall Pfingsten abgewiesen: Stahnsdorfer muss wohl weiter beschäftigt werden

Stahnsdorf – Der Prozess um die Kündigung des langjährigen Stahnsdorfer Bauhofleiters Wolfgang Pfingsten scheint beendet. Das Brandenburger Landesarbeitsgericht wies am Dienstag die gewünschte Revision der Gemeinde Stahnsdorf gegen das im Mai vergangenen Jahres gefällte Urteil des Potsdamer Arbeitsgerichtes zurück.

Stahnsdorf – Der Prozess um die Kündigung des langjährigen Stahnsdorfer Bauhofleiters Wolfgang Pfingsten scheint beendet. Das Brandenburger Landesarbeitsgericht wies am Dienstag die gewünschte Revision der Gemeinde Stahnsdorf gegen das im Mai vergangenen Jahres gefällte Urteil des Potsdamer Arbeitsgerichtes zurück. „Das Landesarbeitsgericht hat sich die Beweisführung und Entscheidung des Arbeitsgerichtes angesehen und offenbar keine Fehler gesehen“, sagte Pfingsten-Anwalt Andre Appel den PNN.

Nach umfassender Zeugenanhörung hatte die 5. Kammer des Potsdamer Arbeitsgerichtes entschieden, dass die Gemeinde Stahnsdorf die Kündigung zurücknehmen und den im März 2015 geschassten Bauhofleiter weiter beschäftigen muss. Pfingsten war zuvor fristlos entlassen worden, weil er den Stahnsdorfer Bürgermeister Bernd Albers (BfB/Die Neuen) schwer beleidigt haben soll, unter anderem soll er ihm mit dem Tode gedroht haben. Als Beweis wurde ein Tagebuch vorgelegt, in dem ein Mitarbeiter des Bauhofs Begebenheiten und verbale Entgleisungen des Bauhofleiters notiert hatte. Im Laufe des Prozesses verloren jedoch sowohl die Zeugen als auch das Beweismittel immer mehr an Glaubwürdigkeit. Einige der niedergeschriebenen Vorfälle waren offenbar schlichtweg erfunden.

Ob Wolfgang Pfingsten tatsächlich seinen Job zurück erhält, ist weiter offen. Bislang ist der Bauhofleiter noch nicht an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Zuletzt war er beurlaubt und in Kur. Zwischenzeitlich hatte die SPD in einem Antrag an die Gemeindevertreter gefordert, Pfingsten das Angebot zu unterbreiten, zu gleichen Konditionen außerhalb des Bauhofs weiter für die Gemeinde zu arbeiten. Zunächst blieb jedoch abzuwarten, ob es zu einer Berufungsverhandlung kommt. Die Revision gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes hatte Bürgermeister Albers im Alleingang eingelegt. Er hatte erklärt, dass eine Weiterbeschäftigung des Bauhofleiters für ihn undenkbar sei. Die Gemeinde wollte sich gestern zu der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes noch nicht äußern und warte Gemeindesprecher Stephan Reitzig zufolge zunächst die schriftliche Begründung der Entscheidung ab. 

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