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Lehrer: Teilzeit-Beamte könnten für Potsdam teuer werden

Das Bundesgericht entscheidet über den Beamtenstatus jedes dritten Lehrers im Land. An den Schulen herrscht Unsicherheit. Die Gewerkschaft fordert eine Klärung noch vor der Landtagswahl.

Brandenburg droht erneut ein Fiasko vor einem Bundesgericht: Nach den „sittenwidrig“ einverleibten Bodenreform-Grundstücken und der nachträglichen Zwangserhebung von versäumten Abwasserbeiträgen aus den 90er Jahren geht es diesmal um jeden dritten Lehrer im Land. Rund 7500 Pädagogen, die Brandenburg zwischen 1998 und 2006 zu ständigen „Teilzeit-Beamten“ ernannt hatte, was bereits diverse Gerichte in Brandenburg bis hinauf zum Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärten, sind in Sorge um ihren Status. „Die Unsicherheit an den Schulen ist groß. Das Land ist in der Pflicht, für die Betroffenen noch vor der Landtagswahl Rechtssicherheit herzustellen“, verlangte Günter Fuchs, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft GEW, am Montag. Sollte die Regierung dazu nicht bereit sein, werde es noch vor der Wahl „eindrückliche“ Demonstrationen geben. Die umstrittene Praxis sei schließlich auch in der Regierungszeit von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) vom Land gegen Bedenken durchgezogen worden.

Fuchs verwies darauf, dass sich das Bildungsministerium auf die absehbare Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht, erwartet Ende 2009/2010, längst einstelle – und in laufenden Verfahren bereits Vergleiche in Einzelfällen anbiete. In einer solchen vor Gericht hinterlegten Erklärung heißt es tatsächlich wörtlich: „Das Land sichert Ihnen für den Fall, dass letztinstanzlich (...) erkannt wird, dass bislang ein Beamtenverhältnis nicht wirksam begründet worden ist, zu, umgehend ein Beamtenverhältnis mit Ihnen zu begründen.“ Was dem einen zugesagt werde, sagt Fuchs, müsse für alle Teilzeit-Beamten gelten. Das Bildungsministerium will nicht vorher mit Reparaturen beginnen, sondern das Urteil der letzten Instanz abwarten, so Sprecher Stephan Breiding. Dann gebe es den Rahmen, um etwa neu zu verbeamten. Es gelte die Garantie, die Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) erklärt habe, nämlich dass die betroffenen Pädagogen „Beamte waren, Beamte sind und Beamte bleiben werden“. Die Zusage hat auch finanzielle Gründe. Sollten die 7500 Lehrer rückwirkend seit 1998 wieder zu Angestellten werden, müsste Brandenburg über Jahre Sozialversicherungen nachzahlen – das wäre eine Größenordnung von 200 bis 300 Millionen Euro.

Brandenburg hatte das Teilzeit-Modell 1999 damit begründet, jährlich rund 100 Millionen Euro zu sparen, da für die Teilzeit-Beamten keine Sozialversicherungen mehr abgeführt werden mussten. Praktiziert wurde das Modell zwar auch in anderen Ländern, aber etwa in Thüringen, Hessen und Niedersachsen wurde es schon vor einigen Jahren als verfassungswidrig gestoppt. In Brandenburg laufen dagegen aktuell immer noch rund 750 Klagen von Lehrern gegen diesen Status. Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte schon einmal einen  Brandenburger Fall auf dem Tisch, beendete ihn aber im April 2008 mit einem Vergleich: Das Land verpflichtete sich damals, die Lehrerin als Vollzeitbeamtin zu beschäftigen. Aber schon damals machten die Richter klar, dass auch sie die Ernennung der Pädagogin als Teilzeit-Beamtin als „nichtig“ ansehen. Ein formales Urteil gab es nicht – noch nicht. 

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