zum Hauptinhalt
In der Kritik: Die Richterinnen und Richter des Berliner Landesverfassungsgerichts.

© dpa / Annette Riedl

„Vorgehen ist unangemessen“: Verfassungsrechtler üben scharfe Kritik am Landesverfassungsgericht

Ein Urteil hinsichtlich einer Wahlwiederholung wird nicht vor Ende Dezember erwartet.

Mehrere Verfassungsrechtler üben scharfe Kritik am Berliner Landesverfassungsgerichtshof hinsichtlich des Wahlprüfungsverfahrens. Der Jurist Gerhard Strate sagte dem Tagesspiegel (Freitagsausgabe): „Ich halte das Vorgehen des Berliner Verfassungsgerichts für unangemessen.“ Das Gericht hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass es stark dazu neige, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vollständig zu wiederholen. Ein Urteil wird erst in drei Monaten erwartet. Eine mögliche Wiederholungswahl müsste spätestens 90 Tage nach dem Urteil stattfinden.

„Es ist sehr bedenklich, wenn so ein Verfahren über einen längeren Zeitraum in der Schwebe gehalten wird“, sagte Strate. Man kann nicht ein gewähltes Parlament in einem Zustand überlassen, in dem es Monate nicht weiß, was aus ihm wird. „Das ist für eine Demokratie untragbar. “Aus Gerichtskreisen erfuhr der Tagesspiegel, dass die Verfassungsrichter das Urteil ursprünglich schon kurz nach der Anhörung am Dienstag fällen wollten. Allerdings habe die Innenverwaltung dem Gericht nun nochmal neue Unterlagen vorgelegt, die berücksichtig werden müssten. Mit einem Urteil wird daher Ende Dezember gerechnet.

Der Verfassungsrechtler Martin Morlok kritisierte darüber hinaus die inhaltliche Positionierung des Verfassungsgericht Die von den Richtern angeführte fehlerhafte Vorbereitung der Wahl sei „als solche noch kein Wahlfehler“, sagt Morlok. „Es müsste nachgewiesen werden, dass sich aus der fehlerhaften Vorbereitung auch tatsächlich Wahlfehler ergeben haben.“ Auch dass das Gericht weitere Fehler als die bereits dokumentierten vermutet, überzeugt ihn nicht. „Das ist eine unbelegte Behauptung, auf die man keine Entscheidung stützen kann.“ Insgesamt fehle dem Juristen eine „Auseinandersetzung mit dem allgemein erkannten Grundsatz im Wahlprüfungsrecht, die Fehlerfolgen möglichst klein zu halten.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false