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© Kevin P. Hoffmann

Billigflieger: Abmahnung für Ryan Air und Air Berlin

Sogar fürs Bezahlen fallen Extrakosten an. Die Verbraucherzentralen mahnen Ryanair und Air Berlin ab.

Wenn es darum geht, neue Gebühren zu erfinden, gehört Ryanair-Chef Michael O’Leary zu den Kreativsten seiner Branche. Die Idee mit der „Moppelgebühr“ für Dicke hat der Ire begraben. An der Idee mit dem Bezahl- Klo hält er aber fest – wer aufs stille Örtchen will, soll vorher einen Euro in den Münzschlitz an der Toilettentür werfen müssen.

Verbraucherschützer tun sich schwer, solche Vorschläge ernst zu nehmen. „Das sind Marketing-Gags“, sagt Kerstin Hoppe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Zumal sich solche Ideen mit geltendem Recht kaum vereinbaren lassen. So dürfte eine „Moppelgebühr“ kaum mit dem Antidiskriminierungsgesetz zu vereinbaren sein.

Die Verbraucherschützerin kämpft seit langem gegen den Gebührendschungel im Fluggeschäft. Denn inzwischen sollen die Kunden sogar für Selbstverständliches extra zahlen – zu Unrecht, wie kürzlich das Kammergericht Berlin (Az: 23 U 243/08) in einem Verfahren gegen Ryanair erklärt hat. Das Gericht entschied, dass es Kunden möglich sein muss, ihre Ticketrechnung zu begleichen, ohne für das Bezahlen bereits erneut einen Gebührenzuschlag zahlen zu müssen.

Das Urteil des Kammergerichts stört die Konkurrenz nicht. Wer bei Air Berlin bucht, muss eine sogenannte Service Charge von mindestens zehn Euro fürs Bezahlen entrichten. „Das sind die Kosten, die mit dem Geldeinzug verbunden sind“, betont Air-Berlin-Sprecher Hans- Christoph Noack. Für Air Berlin ist die Gebühr ein „Gebot der Transparenz“, „wir wollen das nicht im Preis verstecken“, meint Noack. Verbraucherschützerin Hoppe vermisst jedoch eine Zahlungsalternative, die für den Kunden komplett kostenfrei ist. Daher hat sie der Berliner Fluggesellschaft jetzt eine Abmahnung geschickt.

Aber auch Ryanair hat erneut Post vom Bundesverband der Verbraucherzentralen bekommen – und zwar gleich zwei Abmahnungen. Die erste richtet sich gegen die so genannte Check-in-Gebühr. Ryanair verlangt von seinen Passagieren fünf Euro, wenn sie online einchecken. Wer sich seine Bordkarte am Flughafen ausstellen lässt, muss sogar 40 Euro zahlen. „Eine Airline kann bestimmen, dass Kunden nur online einchecken können“, sagt Kerstin Hoppe, „aber das Online-Einchecken muss dann für die Passagiere kostenfrei sein.“

Zweiter Kritikpunkt: Reiseversicherungen, die bei der Online-Buchung vorgegeben und vom Kunden aktiv abgelehnt werden müssen. Solche Voreinstellungen verstoßen gegen eine EU-Verordnung. Daher hatte Hoppe in der Vergangenheit zahlreiche Fluggesellschaften abgemahnt. Inzwischen haben alle reagiert und geben bei Buchungen im Internet den Abschluss von Reiseversicherungen nicht mehr vor, berichtet die Verbraucherschützerin. Auch Ryanair hat Konsequenzen gezogen, aber die gefallen Hoppe nicht. Im Internet wird man im Laufe der Buchung nach dem Wohnsitz gefragt – wer das entsprechende Feld ausfüllt, schließt eine Reiseversicherung ab. „Das ist eine glatte Umgehung der EU-Verordnung“, kritisiert Hoppe und hat die Iren deshalb abgemahnt.

Der Kampf um die Gebühren erinnert an das Wettrennen vom Hasen und dem Igel. Denn während die Gerichte über Gebühren fürs Buchen, Bezahlen oder den Gepäcktransport entscheiden, haben die Billigflieger längst neue Einnahmequellen aufgetan. Rollstuhlumlagen, Aufschläge für Plätze am Notausgang – Billigflüge werden so schnell teuer.

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