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Kompromiss in Sicht: Bewegung im Streit um mehr Verbraucherschutz

Die Länder gehen im Streit um den Verbraucherschutz auf Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu.

Berlin - Der Streit um einen besseren Verbraucherschutz bei unerlaubter Telefonwerbung und eine Ausweitung der Fahrgastrechte könnte mit einem Kompromiss enden. Nach Tagesspiegel-Information werden die unionsregierten Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heute ein schriftliches Verhandlungsangebot unterbreiten. Darin signalisieren der Stuttgarter Verbraucherminister Peter Hauk und sein NRW-Kollege Eckhard Uhlenberg Entgegenkommen beim Thema Fahrgastrechte. Dafür verlangen sie von der Ministerin ein Nachgeben bei der unerlaubten Telefonwerbung. Hauk und Uhlenberg handeln dabei ausdrücklich im Namen ihrer Parteikollegen in anderen Ländern.

Zypries und der Bundesrat sind bislang bei beiden Themen unterschiedlicher Meinung. Die Länder wollen, dass Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung zustande kommen, unwirksam sind. Erst wenn der Verbraucher den Vertrag hinterher schriftlich bestätigt, soll dieser wirksam werden. Zypries hält das für nicht praktikabel. Sie will unerlaubte Telefonwerbung, bei der Firmen Verbraucher ohne deren Einwilligung anrufen, mit einem höheren Bußgeld bekämpfen. Ihr Gesetzentwurf hat bereits die erste Lesung im Bundestag hinter sich. Es stehen noch zwei weitere aus. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Anders verhält es sich bei der Neuregelung der Fahrgastrechte. Zypries will gesetzlich festschreiben, dass Bahnkunden eine Entschädigung erhalten, wenn der Zug im Fernverkehr mindestens eine Stunde Verspätung hat. Die Länder wiederum möchten, dass Fahrgäste bereits bei einer 30-minütigen Verspätung Schadenersatz bekommen.

Hauk und Uhlenberg schlagen jetzt vor, dass die Länder die 60-Minuten-Lösung akzeptieren. Dafür soll Zypries bei der Telefonwerbung auf die Linie der Länder einschwenken und eine schriftliche Bestätigung der Verträge fordern. „Das ist doch ein weiser Kompromiss“, sagte Hauk dem Tagesspiegel.

Verbraucherschützer fordern in beiden Fällen eine Reform. Jedoch dürfte der Druck bei der Telefonwerbung größer sein. Viele Verbraucher fühlen sich durch die unerwünschten Anrufe belästigt. Besonders Senioren lassen sich am Telefon Verträge aufdrängen, die sie gar nicht haben wollten. Oft ist gar nicht klar, ob es wirklich zum Vertragsschluss gekommen ist. Daher hat der Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung auch bei Verbraucherpolitikern hohe Priorität. „Die Abschreckung für illegale Telefonwerber ist nicht hoch genug“, sagt Julia Klöckner, Verbraucherschutzexpertin der CDU. „Wir brauchen die schriftliche Bestätigung.“

Dagegen wäre bei den Fahrgastrechten der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf bereits eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Regelung. Nach dem Regierungsentwurf sollen Bahnkunden bei einer einstündigen Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises zurückerhalten, kommt die Bahn zwei Stunden zu spät, soll der Reisende eine Erstattung von 50 Prozent verlangen können. Derzeit gibt die Bahn Fahrgästen bei mindestens einstündiger Verspätung einen Gutschein über 20 Prozent des Fahrpreises.

Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte: „Wir sind optimistisch, dass es demnächst zu einer Einigung kommt.“ Wie die aussehen könnte, dazu will sich das Ministerium noch nicht äußern.Heike Jahberg

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