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Datenschutz. Die Regierung will die Rechte von Internetnutzern stärken.

© dpa

Datenschutz: Verbraucherverbände sollen Unternehmen verklagen dürfen

Justizminister Maas will die Rechte von Internetnutzern stärken. Verbraucherverbände sollen künftig gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen klagen dürfen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Verbraucherschutzorganisationen das Recht geben, bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen zu klagen. Ein entsprechender Referentenentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, das Kabinett wird sich aber wohl erst nach der Sommerpause mit der Reform beschäftigen.

Eine flächendeckende Überwachung der Unternehmen gibt es bislang nicht

Mit der Änderung, die bereits im Koalitionsvertrag vereinbart war, will Maas die Position von Internetnutzern stärken. Verbraucher, deren Daten von einem Unternehmen unzulässig erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, können zwar schon heute die Löschung, Berichtigung oder Sperrung ihrer Daten verlangen. „Verbraucher scheuen aber häufig die Mühen, die notwendig sind, um diese Ansprüche durchzusetzen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Auch die Datenschutzbehörden können keinen vollständigen Schutz gewährleisten, heißt es im Ministerium. Zwar dürfen die Datenschützer auch ohne konkreten Anlass Kontrollen bei Unternehmen durchführen, eine flächendeckende Überwachung sei aber wegen der großen Zahl der Unternehmen und der ständig steigenden Datenmengen nicht möglich.

Künftig sollen auch Verbände und Handelskammern vor Gericht ziehen können

Deshalb sollen künftig auch Verbraucher- und Wirtschaftsverbände sowie die Kammern (IHK, Handwerkskammer) gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Verbraucherdaten durch Unternehmer vorgehen können. Das Unterlassungsklagegesetz, das jetzt reformiert werden soll, gibt Verbänden und Kammern bislang nur das Recht, Unternehmen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze abzumahnen oder zu verklagen. Datenschutzrechtliche Verletzungen sind davon aber in aller Regel nicht erfasst. Diese Lücke will Maas nun schließen.

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