zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Der Unterhalt ist unsicher

Die große Koalition ringt um eine Rechtsreform. Umstritten sind Privilegien für Verheiratete

Berlin - Familienrechtsanwälte haben die Politik aufgefordert, eine schnelle Lösung im Streit um die Reform des Unterhaltsrechts zu finden. „Wir haben eine erhebliche Beratungsunsicherheit“, sagte Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, dem Tagesspiegel. Es sei sehr schwierig, Mandanten zu beraten, wenn man nicht wisse, welches Recht demnächst gelten werde.

Dabei hatte bis vor Kurzem noch alles gut ausgesehen. Nach monatelangem Ringen hatten die Rechts- und Familienpolitiker der Koalitionsfraktionen im März einen Kompromiss für die geplante Unterhaltsrechtsreform gefunden. Die Kernpunkte: Nach einer Scheidung sollten alle Kinder, egal ob ehelich oder nichtehelich, gleich behandelt werden. Gegen den Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die Ehen mit und ohne Trauschein auf eine Stufe stellen wollte, konnte die Union eine Besserstellung der geschiedenen Ehefrau verteidigen. Dafür kam der Entwurf den unverheirateten Müttern bei der Frage entgegen, wie lange sie wegen des Kindes zu Hause bleiben dürfen. Anders als heute sollten nach dem Kompromisspapier in etwa gleiche Regeln für alle Mütter gelten. Nach dem derzeitigen Gesetz müssen unverheiratete Mütter dagegen nach drei, verheiratete erst nach acht Jahren wieder arbeiten gehen.

Die politisch mit großen Mühen errungene Reform sollte am 1. Juli in Kraft treten. Doch dann kam das Bundesverfassungsgericht dazwischen. Ende Mai fällten die Verfassungsrichter ein Grundsatzurteil zum Kindesunterhalt. Sie entschieden, dass eheliche und nichteheliche Kinder im Unterhaltsrecht gleich behandelt werden müssen. Nach Meinung von Bundesjustizministerin Zypries und vielen anderen Rechtsexperten heißt das jedoch auch, dass deren Mütter nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Die bisher im Entwurf vorgesehene Rangfolge lässt sich ihrer Meinung damit nicht mehr aufrechterhalten.

Hinter verschlossenen Türen versuchen die Rechtspolitiker von SPD und Union nun, eine Lösung zu finden. Dabei warten sie auf eine Vorlage aus dem Justizministerium. Ob Ministerin Zypries dabei Elemente aus ihrem Ursprungsentwurf recyceln wird, lässt das Ministerium derzeit bewusst offen. Zu groß ist die Angst davor, Porzellan zu zerschlagen.

Diese ist durchaus berechtigt. Denn die Familienpolitiker der Union möchten die Besserstellung der verheirateten Ehefrau auch im zweiten Anlauf verteidigen. „Wir brauchen den Gesetzentwurf nicht zu ändern“, sagte Johannes Singhammer, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, dem Tagesspiegel. Immerhin würden nach dem Entwurf für alle Mütter gleiche Kindererziehungszeiten gelten, damit sei den Vorgaben der Verfassungsrichter Genüge getan. „Wir möchten, dass das Gesetz sehr rasch in Kraft tritt“, betont der CSU-Politiker. Das möchten auch die Anwälte. Nach dem Urteil aus Karlsruhe hätte die Politik zwar bis zum 31. Dezember 2008 Zeit, „doch wir hoffen nicht, dass die Politik diesen Rahmen ausschöpft“, mahnt Expertin Rakete-Dombek. Heike Jahberg

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false