zum Hauptinhalt
Bahn

© dpa

Deutsche Bahn: Taxi statt Zug

Justizministerin Zypries will den Kunden bei Verspätungen mehr Rechte einräumen – auch im Nahverkehr. Experten kritisieren, die Reform reiche nicht aus.

Bahn-Kunden sollen in Deutschland schon Mitte nächsten Jahres und damit zwei Jahre früher als von der EU geplant bessere Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen bekommen. „Zwei Jahre waren uns zu lang“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Die Ministerin stellte am Freitag in Berlin überraschend die Eckpunkte für ein neues Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte vor. Dieses soll erstmals auch Regelungen für den Nahverkehr der Bahn und damit auch für die Berliner S-Bahn enthalten. Nach den Plänen der Justizministerin sollen Kunden, die eine Fahrkarte für einen Regionalzug oder die S-Bahn haben, ab einer 20-minütigen Verspätung ohne Aufpreis mit dem ICE oder IC weiterfahren dürfen. Haben der Zug oder die S-Bahn zwischen 23 Uhr und fünf Uhr morgens 60 Minuten oder mehr Verspätung, dürfen die Kunden auf Kosten des Verkehrsunternehmens ein Taxi nehmen. Allerdings ist die Taxifahrt dabei auf maximal 50 Kilometer beschränkt.

Auch im Fernverkehr (ICE/IC) sollen die Bahn-Kunden künftig bessergestellt werden. Während die Deutsche Bahn derzeit ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Fahrpreises zahlt, sollen es künftig 25 Prozent sein. Beträgt die Verspätung zwei Stunden und mehr, sollen künftig 50 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet werden. Während die Bahn heute betroffenen Kunden Reisegutscheine gibt, soll die Entschädigung in Zukunft auf Wunsch in bar gezahlt werden.

Das Bundesverbraucherschutzministerium reagierte am Freitag verschnupft. Das Ministerium ist vom Vorstoß der Bundesjustizministerin überrascht worden. „Das war mit uns nicht abgesprochen“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Auch inhaltlich gibt es Differenzen. „Wir wollen eine Entschädigung bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten“, betonte die Sprecherin. Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) will im Laufe des Verfahrens noch Veränderungen zugunsten der Kunden erreichen. Auch Verbraucherschützer übten Kritik. „Wir halten die Regelungen nicht für ausreichend“, sagte Hartmut Buyken, Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn. Auch er fordert eine Entschädigung bereits bei Verspätungen von einer halben Stunde. Zudem müsse es auch im Nahverkehr finanzielle Entschädigungen geben.

Die Deutsche Bahn hält sich dagegen bedeckt. Was das neue Gesetz die Bahn kosten würde, könne man noch nicht absehen, sagte Bahn-Sprecher Achim Stauß dem Tagesspiegel. Derzeit stellt das Unternehmen jeden Tag rund 1000 Verspätungsgutscheine aus. Die Bahn werde die Vorschläge prüfen, man stehe mit dem Justizministerium in einem „guten Dialog“. In einem Punkt dürften beide jedoch unterschiedlicher Meinung sein. Nach Meinung der Ministerin müsste die Bahn künftig auch bei Streiks haften. Das Unternehmen hat das stets abgelehnt. Das neue Gesetz gilt jedoch nicht nur für die Deutsche Bahn, sondern auch für ihre Konkurrenten.

Aus den Eckpunkten will das Justizministerium bis Ende Oktober einen Referentenentwurf verfassen. Das neue Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Sollten die Länder einverstanden sein, könnten die neuen Regelungen Mitte 2008 in Kraft treten. Nach der EU-Verordnung, die dem neuen Gesetz zugrunde liegt, hätte das Ministerium noch einige Jahre Zeit. Die Brüsseler Verordnung tritt wahrscheinlich erst im Jahr 2010 in Kraft. Im Fernverkehr setzt das geplante neue Gesetz die EU-Verordnung im Wesentlichen unverändert um. Im Nahverkehr geht Zypries darüber hinaus.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false