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Deutsche Bahn: Gutachter zweifelt an Bahn-Privatisierung

Eine Länder-Studie bezeichnet die Pläne von Verkehrsminister Tiefensee als verfassungswidrig. Der Protest der Bundesländer wird sich damit verschärfen.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) kommt mit seinen Plänen einer Teilprivatisierung der Bahn AG immer weiter in Bedrängnis. Am Samstag bescheinigte ein weiterer Gutachter dem Verkehrsminister, dass dessen Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung verfassungswidrig ist. Brisant: Das Gutachten fertigte der Münsteraner Staatsrechtsprofessor Dirk Ehlers im Auftrag der Bundesländer an, die Tiefensees Gesetzentwurf schon bisher stark kritisiert hatten. Am Montag wollen die Bundesländer ihren Protest mithilfe des Gutachtens erneuern. Minister Tiefensee muss außerdem mit einer breiten Ablehnung seiner Pläne innerhalb der eigenen Partei und Bundestagsfraktion rechnen.

Das Ländergutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mit dem Teilprivatisierungsgesetz der Bund seinen Einfluss auf das Schienennetz fast völlig aufgebe und damit gegen das Grundgesetz verstoße. Zudem werde das Schienennetz, das bisher als strukturell defizitär gelte, dem Renditedruck des Kapitalmarkts unterworfen. Damit kämen auf die Länder im Nahverkehr erhebliche Kostensteigerungen zu, weil sich die Nutzung von Gleisen und Bahnhöfen verteuern würde. Bis 2011 dürften sich diese Mehrkosten auf mindestens eine Milliarde Euro summieren, errechnete Ehlers. Als Konsequenz der Teilprivatisierung würden möglicherweise fünf bis zehn Prozent des Angebots im Schienennahverkehr gestrichen, warnt das Gutachten. Grund sei, dass die Regionalisierungsmittel, also die Bundeszuschüsse für den Nahverkehr, nicht mit den erwarteten Preissteigerungen für Netz und Bahnhöfe Schritt halten könnten. Damit bleibe den Ländern nur die Möglichkeit, selbst Geld zuzuschießen oder das Nahverkehrsangebot zusammenzustreichen.

Das Bundesverkehrsministerium wies die in dem Gutachten erhobenen Vorwürfe zurück und beharrt auf seinen Gesetzesplänen. „Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf ist ohne jeden Zweifel verfassungsgemäß“, teilte das Ministerium am Samstag mit.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der Bahn im Sommer beschlossen. Union und SPD wollen ihn am Mittwoch in den Bundestag einbringen und am Freitag in erster Lesung im Parlament beraten. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag wird sich allerdings bis weit in den Herbst hineinziehen und womöglich auch bis in das kommende Jahr. Auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Sowohl die Bundesländer als auch die Fraktionen im Bundestag haben bereits eine Reihe von Änderungswünschen angekündigt.

Der Verkehrsexperte der FDP, Horst Friedrich, forderte die Bundesregierung nach der Vorlage des neuerlichen Gutachtens zur Aufgabe ihrer Pläne auf. Dem Tagesspiegel am Sonntag sagte Friedrich: „Tiefensee muss endlich sein Privatisierungsmodell aufgeben.“ Die Bevölkerung lehne es ab, es sei verfassungswidrig und es schädige die Bundesländer. „Könnte im Bundestag darüber frei, ohne Koalitionszwang, abgestimmt werden“, sagte Friedrich, „dann hätte das Gesetz nicht den Hauch einer Chance.“

Der in der SPD-Bundestagsfraktion für die Bahn zuständige stellvertretende Fraktionschef Klaas Hübner forderte seine Partei auf, den Verkaufsplänen von Tiefensee zuzustimmen und Forderungen nach einer Bahn-Volksaktie fallen zu lassen. „Die Volksaktie ist nicht marktfähig“, sagte Hübner dem Tagesspiegel am Sonntag. Außerdem werde dem Bahnunternehmen durch eine Garantiedividende Geld für Investitionen entzogen. Die Privatisierung der Bahn über ein Volksaktiemodell wird innerhalb der SPD vor allem von den Abgeordneten Hermann Scheer, aber auch von der früheren Bildungsministerin Edelgard Bulmahn gefordert. Die beiden für die Bahnprivatisierung verantwortlichen Minister Tiefensee und Steinbrück wollen das Modell prüfen, räumten ihm jedoch wenig Chancen auf Umsetzung ein.

Fraktionsvize Hübner schlug stattdessen vor, einen Teil der Bahn an die gut 200 000 Mitarbeiter in Form einer Mitarbeiterbeteiligung zu verkaufen. „Am Erfolg der Bahn haben die Beschäftigten maßgeblichen Anteil“, sagte Hübner. „Dafür muss man ihnen Dank sagen.“ Eine Mitarbeiterbeteiligung sei dafür der richtige Weg. Auch SPD-Bahn-Experte Uwe Beckmeyer sprach sich für ein solches Modell aus. „Drei bis fünf Prozent der Aktien“, sagte Beckmeyer, sollte die Bahn ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Beckmeyer forderte zudem, den Bundestag direkt an den Vorbereitungen des Bahn-Börsenganges zu beteiligen und dabei auszuschließen, dass Bahn-Anteile an ausländische Wettbewerber oder Staatskonzerne verkauft werden.

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