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Schöner Wohnen. Mieter einer umgewandelten Wohnung haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

© Thilo Rückeis

Eigentumswohnungen: Mieter sind bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen besonders geschützt

Der Gesetzgeber bestimmt eine dreijährige Kündigungssperrfrist. Für Städte und Gemeinden mit Wohnungsmangel kann sie auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.

Werden die Wohnungen im Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt, kann jede Wohnung für sich einzeln verkauft werden. Käufer der umgewandelten Wohnungen können die dort wohnenden Mieter selbst sein, Kapitalanleger oder Selbstnutzer, die selbst einziehen wollen.

Weil Mieter, die ursprünglich in ein normales Wohnhaus und eine Mietwohnung gezogen sind, nach der Umwandlung durch potenzielle Selbstnutzer ein höheres Kündigungsrisiko haben, werden sie nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) durch den Gesetzgeber besonders geschützt.

Drei Jahre lang darf der Käufer der umgewandelten und verkauften Eigentumswohnung nicht wegen Eigenbedarf oder Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung kündigen. Die Bundesländer können diese Kündigungssperrfrist für Städte und Gemeinden mit Wohnungsmangel auf bis zu zehn Jahre verlängern.

Nach Ablauf dieser Kündigungssperrfrist kann der Käufer kündigen, aber nur beim Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Und die gesetzlichen Kündigungsfristen muss er natürlich auch noch einhalten. Mieter einer umgewandelten Wohnung haben außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Das bedeutet, der Mieter kann in den Kaufvertrag, den der Vermieter und sein Käufer ausgehandelt haben, „einsteigen“ und die Wohnung anstelle des vorgesehenen Käufers erwerben, und zwar zu unveränderten Bedingungen und zum selben Preis. Der Vermieter und Verkäufer der Eigentumswohnung muss dem Mieter den Inhalt des Kaufvertrages mitteilen und ihn darauf hinweisen, dass ihm ein Vorkaufsrecht zusteht. Anderenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.

Mieterverein: "Das Umwandlungsgeschehen ist besorgniserregend"

Nach dem Immobilienmarktbericht Berlin 2015/2016 werden in Berlin weiterhin steigende Umwandlungszahlen verzeichnet. In Pankow, dem Bezirk mit den meisten Milieuschutzgebieten, hat sich die Zahl der Umwandlungen im Vergleich zu 2014 verdoppelt.

Während 2014 dort 1289 Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, waren es 2015 bereits 3179 Umwandlungen, teilte der Berliner Mieterverein mit. Auch in Friedrichshain-Kreuzberg sind die Umwandlungszahlen noch einmal deutlich gestiegen.

„Das weiterhin stark ansteigende Umwandlungsgeschehen ist besorgniserregend“, kommentierte Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, den im August vorgestellten Immobilienmarktbericht Berlin 2015/2016. In den Innenstadtbezirken würden teilweise mehr Eigentumswohnungen zum Kauf als Wohnungen zur Miete angeboten werden, kritisierte sie.

Werner hält Korrekturen am Gesetz für erforderlich, um den Schutz vor Umwandlungen zu stärken. Bislang haben Vermieter die Möglichkeit, sich für sieben Jahre zu verpflichten, die umgewandelten Eigentumswohnungen nur an Mieter zu veräußern, um auf diese Weise die Genehmigung zur Umwandlung in Eigentumswohnungen von dem Bezirksamt zu erhalten.

(mit dpa)

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