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Maschine von Air Berlin.

© picture alliance / dpa

Ministerium lässt Air Berlin zappeln: Codeshare-Flüge werden nur eine Saison geduldet

Das Luftfahrtbundesamt hat die beanstandeten Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad für den Winterflugplan genehmigt. Allerdings hält man die betroffenen Gemeinschaftsdienste grundsätzlich für nicht genehmigungsfähig.

Für Air Berlin könnte der Konflikt um die umstrittene Verbindung zur Partnerfluglinie und Großaktionär Etihad Airways zur Hängepartie werden. Wie ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums dem Tagesspiegel am Freitag bestätigte, hat das Luftfahrtbundesamt die beanstandeten Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad nun doch für den Winterflugplan genehmigt. Der Bescheid trage allerdings den Zusatz, dass man die betroffenen Gemeinschaftsdienste grundsätzlich für nicht genehmigungsfähig hält.

Die Ablehnung widerspricht der ursprünglichen Rechtsauffassung der Behörde. Diese hatte seit drei Jahren genehmigt, dass die Air-Berlin-Flüge zwischen Berlin und Abu Dhabi sowie die entsprechenden Zubringerdienste auch unter Flugnummern von Etihad Airways vermarktet wurden. Das brachte der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft allein in der ersten Hälfte dieses Jahres 267 000 zusätzliche Passagiere. Ab dem Monatsende wird Air Berlin einen zweiten täglichen Flug von Tegel nach Abu Dhabi einführen und ab Dezember auch von Stuttgart in die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate starten. Auch hier war der Codeshare-Vertrag mit Etihad zunächst untersagt worden.

Die nun doch erfolgte Genehmigung folgte auf die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), drohende Härten zu vermeiden. Laut Air Berlin sind bereits rund 46 000 Flüge für die von Ende Oktober bis Ende März laufende Winterflugplanperiode im Rahmen des Codeshare-Abkommens gebucht worden. Der neue Bescheid wurde Etihad dem Vernehmen nach auf Behördenebene im Vorfeld der Konsultationen auf Regierungsebene übermittelt.

Nach Informationen des Tagesspiegels wurde vereinbart, dass die Gespräche zunächst nur auf Arbeitsebene geführt werden. Am Montag wird eine Delegation von Regierungsvertretern aus Abu Dhabi zu ersten Konsultationen in Deutschland erwartet. Dabei wird es um die unterschiedliche Interpretation des Luftverkehrsabkommens zwischen den beiden Staaten gehen. Kernpunkt des Streites ist die darin enthaltene Beschränkung der Landemöglichkeiten für Airlines aus den Emiraten auf vier deutsche Städte (derzeit Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München). Strittig ist, ob sich das nur auf die eigene Dienste dieser Airlines bezieht oder auch auf Flüge, die unter deren Flugnummern im Codeshare von deutschen Gesellschaften durchgeführt werden.

Dass bereits am Montag eine Einigung erzielt wird, die auch eine Änderung des bestehenden Abkommens beinhalten könnte, gilt als fraglich. Durch die jetzt erfolgte Genehmigung des Winterflugplans wurde der zeitliche Druck für eine dauerhafte Entscheidung verringert. Über die Codeshares für den Sommerflugplan wird erst im März entschieden. Da die Flugpläne aber früher veröffentlicht und buchbar gemacht werden, braucht Air Berlin dennoch dringend eine frühzeitige Klärung.

Wie die Gesellschaft gestern ebenfalls ankündigte, streicht sie im kommenden Winterflugplan die unprofitablen Strecken von Berlin nach Barcelona und Oslo. Auch Miami werde ab Mai nicht mehr nonstop ab Tegel bedient. In einem Jahr solle es aber wieder mehr US-Flüge ab Berlin geben.

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