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Geflüchtete aus der Ukraine stehen mit ihrem Gepäck vor den Gebäuden eines Flüchtlingsheims in Köln.

© dpa/Henning Kaiser

Rechtsgrundlagen fehlen: Kommunen warten auf Bundeshilfen für Flüchtlingsversorgung

Für die Unterbringung von Flüchtlingen wurden den Kommunen 2,75 Milliarden Euro zugesichert. Doch bislang ist kein Geld geflossen. Unterstützung gibt es zunächst von den Ländern.

Von den für 2023 versprochenen Bundesmitteln für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten ist laut einem Bericht noch nichts bei den Kommunen angekommen. Das teilten das Bundesfinanzministerium und der Deutsche Landkreistag dem RedaktionsNetzwerk Deutschland auf Anfrage mit.

Grund für das Ausbleiben der versprochenen 2,75 Milliarden Euro seien noch fehlende Rechtsgrundlagen. Im ersten Quartal seien die Bundesländer und Gemeinden deshalb in Vorleistung getreten.

Das Geld für die Geflüchteten werde aus einer Umsatzsteuerverteilung bereitgestellt - die gesetzliche Grundlage hierfür werde auf Bundesebene aber erst im Laufe des Jahres geschaffen, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums dem RND. Zudem müsse auch auf Länderebene ein rechtlicher Rahmen vereinbart werden, um die Verteilung des Geldes auf die Kommunen zu organisieren.

Die Gespräche für diese Grundlagen liefen in den meisten Ländern derzeit, berichtete das RND unter Berufung auf eine eigene Umfrage bei den Innenministerien aller Bundesländer. Aus Nordrhein-Westfalen hieß es demnach etwa, dass das Land die Kommunen vorerst mit Landesmitteln aus einem Sondervermögen unterstütze.

Derartige Zahlungen können sich die Landesregierungen vom Bund erstatten lassen. Allerdings zeichnet sich nach Angaben der Länder bereits ab, dass die vom Bund angekündigten Mittel nicht ausreichen werden. (AFP)

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