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Die Zeit der üppigen Rentensteigerungen ist vorbei.

© picture alliance / Ralf Hirschbe

Rentenprognose der Bundesregierung: Nullrunde im Westen, leichtes Plus im Osten

Trotz sinkender Löhne bleibt das Niveau er staatlichen Altersabsicherung stabil - dank der Rentengarantie. Die Union sieht jedoch Mängel bei Selbstständigen.

Die Rentner in Westdeutschland müssen sich nach Prognosen der Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie auf eine Nullrunde im kommenden Jahr einstellen. Im Osten ist wegen des Gesetztes zur Anpassung des Rentenniveaus mit einem leichten Plus von 0,7 Prozent zu rechnen, wie es in dem am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligten Rentenbericht heißt.

Die sogenannte Rentengarantie sorge dafür, dass die Renten trotz aktuell sinkender Löhne zum 1. Juli 2021 nicht gekürzt werden, erklärte Bundesarbeitsmister Hubertus Heil (SPD). Der vor einigen Jahren eingeführte Mechanismus der Rentengarantie führt dazu, dass die Renten stabil bleiben, auch wenn sie rein rechnerisch sinken müssten. Allerdings fallen spätere Rentenerhöhungen wegen eines Ausgleichsmechanismus’ dann geringer aus. Die Corona-Pandemie führt nicht nur zu insgesamt sinkenden Einkommen, sondern auch zu einem Rückgang der Beitragseinnahmen bei der Rentenversicherung. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung wird allerdings erst im März 2021 feststehen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen.

„Die Rentenfinanzen sind trotz der aktuellen wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie gut aufgestellt“, erklärte Heil. Eine wichtige Rolle spielten dabei die Regelungen zum Kurzarbeitergeld, auf das auch Beiträge zur Rente gezahlt werden. Der Beitragssatz bleibt Heil zufolge im Jahr 2021 unverändert bei 18,6 Prozent. Er steige Modellrechnungen zufolge im Jahr 2023 auf 19,3 Prozent und in den Jahren 2024 und 2025 auf 19,9 Prozent.

Seit 2015 um 14 Prozent gestiegen

„Die Alterssicherung in Deutschland ist gut aufgestellt", erklärte Heil. Der ebenfalls vom Kabinett beratene Alterssicherungsbericht 2020 zeige, dass die positive Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre auch bei der älteren Bevölkerung angekommen sei. Im Durchschnitt seien die Haushaltsnettoeinkommen der Älteren von 2015 bis 2019 um 14 Prozent gestiegen – und damit deutlich stärker als die Preise mit fünf Prozent.

Für Ende des Jahres wird den Angaben zufolge eine Nachhaltigkeitsrücklage von 36,3 Milliarden Euro erwartet – ein Rückgang von 4,2 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Dem Alterssicherungsbericht zufolge erreichen Ehepaare im Durchschnitt ein Netto-Gesamteinkommen aus ihrer Alterssicherung und anderen Einnahmen von 2907 Euro im Monat.

Männer über 65 Jahre beziehen im Durchschnitt 1816 Euro im Monat, Frauen durchschnittlich 1607 Euro. Damit liegen die Gesamteinkünfte deutlich über der gesetzlichen Altersrente von derzeit rund 950 Euro im Monat, weil die Senioren noch andere Einkünfte haben. Rund drei Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen, weil ihre Rente nicht für das Existenzminimum ausreicht.

Union beklagt unzureichende Alterssicherung bei Selbstständigen

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß, erklärte, die gesetzliche Rentenversicherung bleibe für die meisten Bürger die wichtigste Säule der Alterssicherung, doch seien die Einkünfte der Senioren vielfältig. Als Probleme benannte Weiß die unzureichende Alterssicherung vieler Selbstständiger, die dadurch von Altersarmut bedroht seien sowie die Stagnation bei Betriebs- und Riester-Renten. Sie müssten vereinfacht und insbesondere Geringverdienern leichter zugänglich gemacht werden, forderte Weiß. Die beteiligten Bundesministerien dürften nicht länger auf der Bremse stehen.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, jedes Jahr einen Rentenversicherungsbericht zu veröffentlichen. Er gibt Auskunft über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden fünf Jahren und enthält Modellrechnungen für die kommenden 15 Jahre. Bis zur Angleichung 2025 wird zudem über die Renten in Ostdeutschland gesondert berichtet.

Der Alterssicherungsbericht wird einmal pro Wahlperiode vorgelegt und ergänzt den Rentenversicherungsbericht. Er bietet einen größeren Überblick, so etwa über die Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und die tatsächliche Einkommenssituation der Rentnerinnen und Rentner. (AFP/epd)

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