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In einem Wohnhaus in Berlin wird eine Wohnung frei.

© dpa

SPD fordert schärferes Gesetz: Mietpreisbremse greift nicht bei Mietwucher

Die geplante Mietpreisbremse ist bei strafbarem Mietwucher praktisch unwirksam. Deshalb fordert die SPD-Fraktion, das geplante Gesetz entsprechend zu verschärfen.

Die von der Bundesregierung geplante Mietpreisbremse soll Wohnungssuchende vor überhöhten Mieten schützen. Praktisch unwirksam ist sie hingegen bei Fällen von strafbarem Mietwucher. Mit der Forderung, das geplante Gesetz entsprechend zu verschärfen, melden sich die beiden Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Dennis Rohde und Dirk Wiese, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu Wort. In einem Brief an die entsprechende Koalitionsarbeitsgruppe, der dem Tagesspiegel vorliegt, fordern sie eine mieterfreundlichere Regelung im Wirtschaftsstrafgesetz. Dort ist im Paragraf 5 geregelt, wie Wohnungssuchende gegen überhöhte Mieten und Mietwucher geschützt werden können.

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass die Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung künftig nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dies gilt jedoch nicht bei einem Neubau oder einer umfänglich sanierten Wohnung. Gerade im Neubaubereich liegen die Mieten in Innenstadtlagen aber häufig deutlich über den Vergleichsmieten. Wann die Grenze zum strafbaren Mietwucher (das wären mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete) überschritten ist, ist für Wohnungssuchende kaum erkennbar oder zu beweisen.

Für einen Mieter ist es fast unmöglich, Mietwucher zu beweisen

Das geltende Wirtschaftsstrafrecht ahndet Mietwucher als Ordnungswidrigkeit in solchen Regionen, wo ein Mangel „an vergleichbaren Räumen“ besteht. Geografisch näher bestimmt wird dies aber nicht. „In Gegenden mit einem polarisierten Wohnungsmarkt, in denen sowohl hochpreisige als auch erschwingliche Mietwohnungen zum ,Vergleich’ herangezogen werden können – wie in vielen Großstädten –, führt diese Formulierung dazu, dass Mietwucher nur schwer geahndet werden kann“, schreiben die SPD-Berichterstatter. Das bestätigt auch der Berliner Mieterverein: „In der Praxis ist es für einen Mieter eigentlich unmöglich, Mietwucher zu beweisen.“

Die SPD-Abgeordneten schlagen deshalb vor, einen (bislang nicht umgesetzten) Beschluss des Bundesrats von 2013 aufzugreifen und im Gesetz die regionale Eingrenzung „in einer Gemeinde oder in einem Teil einer Gemeinde“ einzufügen. Dann würden nur Stadtteile zum Vergleich herangezogen. Zudem soll einem Vermieter nicht mehr die „Ausnutzung“ eines Mangels an Wohnraum nachgewiesen werden müssen, schon das objektive „Vorliegen“ der Wohnungsnot – wie etwa in der Berliner City – soll bereits genügen.

Der SPD-Vorschlag sieht außerdem vor, dass Mieter rückwirkend – bis zu einem Jahr – einen Anspruch auf die Zurückzahlung überhöhter Mieten haben. Die Begründung: Bislang bekommt ein Mieter nur Geld zurück, das er nach Eingang einer qualifizierten Rüge gezahlt hat. Vermieter können deshalb zunächst zu viel kassieren, ohne eine Rückzahlung fürchten zu müssen.

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