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Die Kanzlei Hausfeld und der Rechtsdienstleister myright übergaben schon im November erste Sammelklagen gegen den Autokonzern.

© Peter Steffen/dpa

Sammelklage wegen Dieselskandals: Wie die Logistikbranche VW verklagt

Bis Ende Mai müssen Firmen und ihre Beschäftigten ihre Ansprüche angemeldet haben – wie die Sammelklage funktioniert.

Die Kisten sind schon vorhanden: Ein gutes Dutzend stapelt sich in einer Ecke des Konferenzraums des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) am Montagmorgen in Frankfurt. „VW-Sammelklage“ steht auf den roten Kartons in dicken Lettern. Noch allerdings sind sie nicht gefüllt. Das soll sich nach dem Willen von BGL-Chef Dirk Engelhardt schnell ändern. Gemeinsam mit der Kanzlei Hausfeld und dem Rechtedienstleister myRight bietet der Verband jetzt die Möglichkeit für Mitgliedsfirmen, Schadensersatzansprüche gegen VW wegen des Dieselskandals und manipulierter Pkw abzutreten und damit bei myRight in einer Art Sammelklage zu bündeln. Im Erfolgsfall müssen die meist mittelständischen Unternehmen, sollten sie keine Rechtsschutzversicherung haben, eine Erfolgsprovision von brutto 35 Prozent auf den Zugewinn abtreten.

Einbezogen in das Modell sind auch Unternehmen des Möbelspeditionsverbandes AMÖ, des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistik-Verband DSLV. Damit eröffnet sich die Klagemöglichkeit für rund 12.000 Unternehmen. Abtreten können ihre Ansprüche in dem Verbandsmodell auch die etwa 500.000 Beschäftigten der Firmen für ihre Privatfahrzeuge. Wie viele manipulierte Pkw der Marken VW, Audi, Skoda und Seat bei den Unternehmen und ihren Beschäftigten gehalten werden, ist nach Angaben von Jan-Eike Andresen von myRight noch unklar. Die Zahl werde derzeit ermittelt. Insgesamt sind in Deutschland 2,5 Millionen Pkw des VW-Konzerns vom Dieselskandal betroffen.

Die Anmeldung erfolgt online

Firmen und Beschäftigte können ihre Forderungen direkt online bei myRight anmelden. Für Flotten ab 20 Fahrzeuge gibt es die gesonderte Plattform flotten.myright.de. „Allerdings gelten Fristen“, betont Engelhardt. „Bei Fahrzeugen die über eine Bank finanziert wurden und bei Leasing gilt als letzter Tag der 31. Mai 2018. Bei bar bezahlten Fahrzeugen der 30. Juni 2018“. Beschäftigte wie auch Privatpersonen, die ihre Ansprüche ebenfalls an myRight abtreten möchten, haben dazu nach Angaben von Christopher Rother von der Kanzlei Hausfeld noch Zeit bis Jahresende. Danach aber verfallen mögliche Ansprüche gegen den VW-Konzern. Ansprüche gegen Händler sind bereits verfallen.

Nach Angaben von Andresen sind die Erfolgschancen einer Sammelklage gegen VW gut. „Zuletzt sind 90 Prozent der VW-Verfahren zugunsten der Kläger entschieden worden.“ In über 100 Verfahren hätten die Geschädigten Recht bekommen. Einem Besitzer eines Audi Q3 hat das Landgericht Heilbronn im März 37.000 Euro plus Zinsen und Anwaltskosten gegen Rückgabe des Fahrzeuges zugesprochen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat VW bereits im April vergangenen Jahres zur Zahlung von rund 24 000 Euro an den Besitzer eines manipulierten VW Tiguan verurteilt, ebenfalls gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

myRight-Vertreter Andresen nennt das angebotene Provisionsmodell fair. Werde von VW gegen Rücknahme des Fahrzeugs etwa ein Kaufpreis von 30.000 Euro erstattet und der Zeitwert des Autos liege bei Rückgabe bei 20.000 Euro, ergebe das für den Kläger einen Zugewinn von 10.000 Euro. Darauf fiele die Provision von 35 Prozent, in diesem Fall also 3500 Euro an.

VW müsse die Verantwortung für den Skandal übernehmen, sagen Engelhardt und Anwalt Rother. „Solange in Deutschland wirksame Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes fehlen, ist das Abtretungsmodell an myRight die einzige Möglichkeit für die Kunden, ihre Rechte wirksam und ohne Kostenrisiko durchzusetzen.“ myRight hat bereits im November 2017 eine gebündelte Klage für 15 000 Kläger vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht. Der Rechtedienstleister hatte sich in der Vergangenheit erfolgreich unter anderem wegen unrechtmäßiger Gebühren gegen Banken durchgesetzt.

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