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Zugverkehr: Freie Bahn

Kunden bekommen Zukunft mehr Rechte bei Zugverspätungen und -ausfällen. Der Bundestag beschließt ein neues Gesetz.

Berlin - Bahn-Kunden erhalten künftig bei Zugverspätungen von mehr als einer Stunde einen Teil ihres Fahrpreises zurück. Der Bundestag beschloss am Freitag gegen die Stimmen der Opposition neue Fahrgastrechte im Nah- und Fernverkehr, die über die bisherige Selbstverpflichtung der Deutschen Bahn hinausgehen. Wenn der Bundesrat am 15. Mai zustimmt, treten die neuen Regelungen gerade noch rechtzeitig zur Hauptreisesaison Mitte Juli in Kraft.

Linke, Grüne und Verbraucherschützer lehnen das Gesetz ab. Sie wollen, dass die Bahn und die privaten Bahn- Konkurrenten bereits bei halbstündigen Verspätungen 25 Prozent des Ticketpreises erstatten. Das will auch der Verbraucherflügel der Union. Dennoch rechnet die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU-/CSUBundestagsfraktion, Julia Klöckner, nicht mit weiteren Nachbesserungen. „Mit Frau Zypries ist eine solche Lösung nicht zu machen“, sagte Klöckner dem Tagesspiegel.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beruft sich auf eine EG-Verordnung, die ab dem 3. Dezember dieses Jahres europaweit gelten wird. Diese Verordnung sieht eine Entschädigung für Verspätungen erst ab einer Stunde vor. Nach Meinung Zypries’ wären strengere nationale Regelungen mit Blick auf das europäische Recht nur zeitlich begrenzt zulässig. Das sehen viele Verkehrsexperten anders. „Die EG-Verordnung enthält nur Mindeststandards“, gibt Heidi Tischmann vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) zu bedenken. „Zypries versteckt sich hinter der EU“, kritisiert auch Michael Cramer, grüner Abgeordneter im Europaparlament.

Dennoch begrüßt auch VCD-Bahnexpertin Tischmann das neue Gesetz. „Zum ersten Mal gibt es eine gesetzliche Verankerung der Fahrgastrechte.“ Denn bislang beruht die Entschädigung der Kunden auf einer reinen Kulanzregelung der Bahn. Die „Kundencharta“ betrifft zudem nur den Fernverkehr.

In dem Gesetz wird auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Beschwerden der Kunden festgeschrieben. Diese Aufgabe übernimmt derzeit die Schlichtungsstelle Mobilität, die beim VCD angesiedelt ist und jedes Jahr rund 1200 Beschwerden von Bahnkunden bearbeitet. Die Stelle wird vom Bundesverbraucherschutzministerium gefördert, allerdings läuft die Förderung nach jetzigem Stand im November aus.

Eine ausführliche Berichterstattung über die neuen Kundenrechte finden Sie am Montag auf der Verbraucherseite.

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