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George Turner

© Mike Wolff

Turners Thesen: Entfristung für alle hilft nur einmal

Mehr Dauerstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs? Ein berechtigtes Anliegen, meint unser Kolumnist George Turner. Fehler der 1970er Jahre sollten dabei aber vermieden werden.

Die Beschäftigungssituation des wissenschaftlichen Nachwuchses wird zu Recht als unbefriedigend empfunden. Befristete Stellen böten weder beruflich noch privat eine Perspektive.

Folgt man Vorschlägen der Interessenvertreter, müssten praktisch alle befristeten Stellen in Dauerstellen umgewandelt werden. Dann allerdings hätten nachfolgende Generationen keine Chance mehr, zumal mit der Schaffung neuer Stellen in ausreichendem Umfang nicht ernsthaft gerechnet werden kann. Eine solche, nur an den Interessen der aktuellen Arbeitnehmer ausgerichtete gewerkschaftliche Politik wird dem Wissenschaftsbetrieb nicht gerecht.

Einst ohne förmliches Berufungsverfahren übergeleitet

Eine entsprechende Diskussion mit anderen Vorzeichen hat es schon einmal gegeben. In den 1970ern wurde als Missstand empfunden, dass wissenschaftliche Mitarbeiter auf Zeitstellen Daueraufgaben von Hochschullehrern wahrnahmen. Die „Helotentätigkeit des vom Ordinarius abhängigen Assistenten“ sollte abgeschafft werden. Ein Teil der Mitarbeiterstellen wurde in Dauerstellen für Professoren umgewandelt und die Inhaber in einigen Ländern, wie in Berlin, sogar ohne förmliches Berufungsverfahren pauschal in die neu geschaffenen Positionen übergeleitet. Damit fehlten Stellen für die nächsten nachrückenden Jahrgänge.

Im Hinblick auf promovierte und habilitierte Wissenschaftler heißt das Zauberwort Tenure-Track. Das ist die Möglichkeit, nach einer befristeten Bewährungszeit an der eigenen Hochschule eine Professur auf Lebenszeit zu erhalten. Die Umsetzung kollidiert mit dem Hausberufungsverbot. Auch dafür gab es vor den Reformen um 1970 praktikable Lösungen. Habilitierte konnten als sogenannte Nichtordinarien an der eigenen Universität als „Wissenschaftliche Räte und Professoren“ ohne förmliches Berufungsverfahren in Positionen der Besoldungsgruppen C2 und C3 gelangen. Die korporationsrechtliche Gleichstellung mit den Ordinarien (C 4) bedeutete für die Stelleninhaber ein Privileg, zugleich galt damit aber auch für zukünftige Generationen das Hindernis der Hausberufung.

Ein ausgewogenes Verhältnis von Zeit- und Dauerstellen

Die Rückbesinnung zeigt, wie die Medaille fast jeder Reform zwei Seiten hat. Für die Bemühungen um Lösungen bedeutet dies: Eine Personalstruktur, die nicht an den Bedürfnissen der Wissenschaft ausgerichtet ist, bleibt Flickwerk. Die Personalstruktur an Hochschulen muss auf Dauer angelegt sein. Dazu gehört auch ein ausgewogenes Verhältnis von Zeit- und Dauerstellen.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail senden: george.turner@t-online.de

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