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Kolumnist George Turner.

© Mike Wolff

Turners Thesen: Etwas mehr Einheit in der Bildung wäre besser

Eine neue Bundesregierung steht vor dem Start. „Bildung“ soll, gleichgültig wie die Koalition heißen wird, ein Thema sein. Wichtig ist, dass sich die äußeren Studienbedingungen bundesweit nicht allzu sehr unterscheiden.

Verengt auf den Begriff Ausbildung wird die Diskussion, soweit der Hochschulsektor betroffen ist, sich auf folgende Bereiche konzentrieren: die Beseitigung der negativen Folgen der Föderalismusreform, Studienplätze für die geburtenstarken Jahrgänge, Überführung der Exzellenzinitiative in andere Förderprogramme, Finanzierung der Spitzenforschung zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Daneben werden Dauerbrenner wie die Anpassung des Bafög, die Vergabepraxis von Studienplätzen und die Unterstützung von Programmen von „Mehr Frauen in Spitzenpositionen der Wissenschaft“ eine Rolle spielen. Studiengebühren werden zu den Tabuthemen gehören.

Da die Finanzierung der zentrale Punkt aller Reformen ist, kommt der Balance von Bund und Ländern insoweit eine entscheidende Bedeutung zu. Bisher waren die parteipolitischen Positionen verhärtet: Die Regierungsparteien wollten mehr Zuständigkeit für den Bund im Bereich von Hochschulen und Forschungsförderung, die Opposition wollte den Schulsektor einbeziehen. Damit geschah gar nichts.

Die Hochschulen mit zunehmender Studierendenzahl und dem Erneuerungsbedarf an Gebäuden und Ausstattung waren die Verlierer. Gleichgültig, ob man die Zuständigkeit des Bundes auch auf den Schulbereich ausweitet, eine solche Verweigerungshaltung, wie die Opposition sie in der letzten Legislaturperiode praktiziert hat, sollte sich keine der als Koalitionspartner in Betracht kommenden Parteien mehr leisten dürfen.

Die Föderalismusreform mit der Beseitigung der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ war ein schwerer Fehler. Die Folgen haben insbesondere die „nicht finanzstarken“, also armen Bundesländer und ihre Universitäten und Hochschulen zu spüren bekommen. Diese Länder sind schlichtweg nicht in der Lage, die entsprechenden Aufgaben finanziell allein zu bewältigen. Wenn einigermaßen vergleichbare Studienbedingungen an deutschen Hochschulen bestehen sollen, dürfen die äußeren Unterschiede nicht zu groß sein.

Hinsichtlich der Rechtsregeln ist durch die Beseitigung von Normen des Hochschulrahmengesetzes, die eine gewisse Einheitlichkeit gewährleistet haben, den Ländern die Möglichkeit gegeben, inhaltlich sehr unterschiedliche Gesetze zu schaffen. Das ist bisher weitgehend unterblieben; eine Garantie dafür, dass nicht länderspezifisch doch hochschulpolitischer Unsinn verzapft wird, ist das allerdings nicht. Umso wichtiger ist, dass jedenfalls die äußeren Studienbedingungen sich nicht zu sehr unterscheiden.

- Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail schicken: george.turner@t-online.de

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