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Blumen auf dem Holocaust-Mahnmal in Berlin.

© imago images/photothek

Tagesspiegel Plus

Kontroverse um Gedenkkonzept des Bundes: Woran wollen wir erinnern?

Die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption durch Claudia Roth stellt eine bemerkenswerte Erweiterung dar, die die Diskussion um die Gedenkkultur neu entfacht. Aber schwächt sie zugleich die Erinnerung an den Holocaust?

Ein Gastbeitrag von Martin Sabrow

Entgegen einem verbreiteten Irrtum hält die Vergangenheit nur selten eindeutige Lehren bereit. Aber sie bietet Orientierung – im Umgang mit ihr erkennt sich die Gegenwart. Gerade die staatliche Gedenkkultur genießt seit jeher ein besonderes öffentliches Interesse, auch wenn die Erinnerungszeichen unserer Zeit nicht mehr aus Helden- und Schlachtendenkmälern bestehen, sondern mit der Pflege von Gedenkstätten das Gedächtnis einer unheilvollen Vergangenheit bewahren. 

Im Februar legte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth eine Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes vor, die sich bisher auf die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen und dem DDR-Unrecht konzentrierte. Der 43 Seiten starke „Entwurf eines Rahmenkonzepts Erinnerungskultur“ bricht mit dieser Fixierung und erklärt zusätzlich auch Kolonialismus, Einwanderungsgesellschaft und Demokratiegeschichte zu Feldern einer zeitgemäßen Erinnerungskultur, die in Zukunft staatliche Förderung beanspruchen kann.

Erweiterung der Gedenkförderung

Das Konzeptpapier war allerdings nur für kurze Zeit im Netz zugänglich und wurde angesichts der aufkommenden Kritik rasch wieder zurückgezogen. In einer einmütigen Stellungnahme billigten die Dachverbände deutscher Gedenkstätten zwar die Erweiterung der bundesstaatlichen Gedenkförderung um die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Kolonialismus.

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