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Schutz. Impfungen schützen vor Krankheiten wie zum Beispiel Masern.

© dpa

Prozess um Masern: Impfgegner siegt vor Stuttgarter Gericht

Ein Impfgegner forderte Beweise, ein Arzt lieferte - bekam aber nicht die dafür ausgelobten 100.000 Euro. Nun urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart.

Im skurrilen Streit um die Existenz von Masernviren hat ein Impfgegner gewonnen und ist nun doch nicht dazu verpflichtet, einem Mediziner aus dem Saarland 100.000 Euro Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus zu zahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des 52 Jahre alten Impfgegners am Dienstag statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet.

Es habe sich aber eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben des Impfgegners gehandelt, worauf der 31-Jährige Mediziner reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln - und eben auch allein darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie bezahlt. Der 52-Jährige hatte im Internet 100.000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde.

Er schickte sechs Fachartikel - und seine Bankverbindung gleich mit

Der Mediziner hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des Masernvirus von 1954. Siegesgewiss schickte er gleich auch seine Bankverbindung mit.

Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Der 52-Jährige sei als Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis bewertet würde. Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.

„Es gibt keine krankmachenden Viren“

Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. „Es gibt keine krankmachenden Viren“, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten Publikationen fassten viele andere Fachartikel zusammen - und keine könne Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen. Das Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung, behauptete er. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er ein - „aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“.

Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, betonte ein Gerichtssprecher. (dpa)

Weitere Informationen aus der Verhandlung finden Sie hier im Blog der GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften).

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