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Es klagten Studierende der Uni Potsdam.

© Manfred Thomas/Tsp

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rückmeldegebühr für Unis in Brandenburg war illegal

Die zwischen 2001 und 2008 von Brandenburger Unis erhobenen Rückmeldegebühren waren verfassungswidrig. Das urteilt das Bundesverfassungsgericht. Viele Studierende könnten ihr Geld zurückverlangen.

Studierende in Brandenburg haben jahrelang zu Unrecht Rückmeldegebühren gezahlt. Die in den Jahren 2001 und 2008 erhobenen Gebühren in Höhe von 51 Euro pro Semester seien verfassungswidrig, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Gebühr stehe in einem „groben Missverhältnis“ zu den tatsächlichen Kosten von rund 20 Euro, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss.

Die Karlsruher Richter hatten vor Jahren die früher in Berlin und Baden-Württemberg erhobenen Rückmeldegebühren ebenfalls für verfassungswidrig erklärt. Sollten auch in Brandenburg alle Studierenden ihr Geld zurückverlangen können - was zu erwarten ist-, kommen auf das Land hohe Kosten zu.

Grundlage für das Urteil waren die Klagen mehrerer Studierender der Uni Potsdam (AZ. 2 BvL 2/14 u.a., hier die ausführliche Begründung Karlsruhes). Die Verfassungshüter erklärten, dass die Gebühr ihrer Vorschrift nach nur zur Deckung der Bearbeitungskosten erhoben werde und nicht, wie in etlichen anderen Bundesländern, als ein „allgemeiner Verwaltungskostenbeitrag“, der andere Leistungen beinhalten könne.

Ähnlich wurde bereits für Berlin und Baden-Württemberg geurteilt

Laut einer Berechnung des Verwaltungsgerichts Potsdam liege der Verwaltungsaufwand für eine Rückmeldung an den Unis in Brandenburg bei durchschnittlich 20,32 Euro. Die Rückmeldegebühr von 51 Euro übersteige damit die konkreten Kosten um mehr als hundert Prozent. Die Verfassungshüter bezeichneten dies als „grobes Missverhältnis“. Ähnlich hatten sie im Fall der Rückmeldegebühren von Berlin und Baden-Württemberg argumentiert.

Brandenburg änderte 2008 sein Gesetz, so dass spätere Jahrgänge nicht betroffen sind. Noch hat das Land nicht ermittelt, wie viele Studierenden die illegale Gebühr bezahlt haben, teilte ein Sprecher von Ministerin Martina Münch (SPD) mit. Man prüfe erst das Urteil. Als Karlsruhe vor fünf Jahren die in Berlin zwischen 1996 bis 2004 erhobenen Rückmeldegebühren für verfassungswidrig erklärte, forderten mehr als 125 000 Studierende ihr Geld zurück. Berlin musste dafür rund 50 Millionen Euro zahlen.

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