Wohnungsunternehmen: Gemeinnützigkeit kompatibel mit EU-Recht
Laut einem neuen Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung ist es nach EU-Recht möglich, Wohnungsunternehmen gemeinnützig zu machen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es mit EU-Recht kompatibel, Unternehmen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten, wieder den Status der Gemeinnützigkeit zu verleihen. Das ergibt ein Gutachten, das die Bremer Professorin Pia Lange mit Förderung durch die Hans-Böckler-Stiftung erarbeitet hat.
Die Voraussetzungen sind unter anderem, dass ein gefördertes Unternehmen mit einer konkret definierten Aufgabe wie etwa „Schaffung von preisgünstigem Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden“ betraut ist, dass geförderte Unternehmen nicht mehr Unterstützung erhalten, als für den gewünschten Zweck erforderlich ist und die Unternehmen die staatliche Förderung nicht zur Quersubventionierung anderer Geschäftsbereiche nutzen. Außerdem muss die Zielgruppe klar definiert sein, indem beispielsweise Einkommensgrenzen für den Bezug einer gemeinnützig gebauten Wohnung festgelegt werden.
Seit 1990 ist es nicht mehr möglich, Unternehmen, die günstigen Wohnraum für Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen anbieten, durch Steuererleichterungen und Zulagen zu fördern. Die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit ist laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplant, wobei noch kein Gesetzentwurf vorliegt.
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