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Eine Cannabis-Pflanze ist in Australien anlässlich des Internationalen Tages des Cannabis in den Flagstaff Gardens zu sehen.

© dpa/MORGAN HANCOCK

Um Anbau-Geschäftsmodelle zu verhindern: Bundesregierung möchte offenbar das Cannabisgesetz nachträglich verschärfen

Der Cannabisanbau kann zum Entstehen von gewerblichen Strukturen führen - das fürchtet zumindest die Bundesregierung. Daher soll es weitere Regulierungen geben.

Die Bundesregierung will das Cannabisgesetz einem Bericht zufolge nachträglich verschärfen. Einem Gesetzesentwurf zufolge, aus dem die „Augsburger Allgemeine“ am Samstag zitierte, will die Koalition insbesondere das Entstehen gewerblicher Strukturen beim Anbau verhindern.

So sollten etwa nicht mehrere Anbauvereine Plantagen am selben Ort oder im selben Gebäude betreiben können.

Zur Durchsetzung sollten die Behörden mehr Freiheit bei Kontrollen und einen größeren Ermessensspielraum erhalten, um die Genehmigung von Anbauflächen zu untersagen: „Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung sich in einem baulichen Verbund mit oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befinden“, zitierte die Zeitung aus dem Entwurf.

Ab dem 1. April ist Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm  Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt.
Ab dem 1. April ist Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt.

© dpa/Sebastian Gollnow

Auch das Entstehen weiterer Geschäftsmodelle rund um den Anbau von Cannabis will die Bundesregierung demnach verhindern. Den Anbauvereinen solle es dafür verboten werden, einen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen. Damit solle verhindert werden, dass sich Unternehmen auf Paketlösungen für den Anbau von Cannabis spezialisieren.

Der Gesetzentwurf verweist demnach auf Konflikte mit europäischem Recht, die bei großen und möglicherweise gewerblich genutzten Plantagen drohen würden. Indem sie den Behörden mehr Kompetenzen beim Vorgehen gegen eventuelle Regelverstöße einräume, wolle die Bundesregierung auch den Ländern entgegenkommen, die das Cannabisgesetz scharf kritisieren.

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt - in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten. (AFP)

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