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ARCHIV - 15.04.2023, Berlin: Ein Mann zündet sich einen Joint an. (zu dpa: «Polizei und Behörden: Cannabis kann nicht aus legalen Quellen stammen») Foto: Hannes P Albert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Hannes P Albert

Neues Cannabis-Gesetz: Brandenburger Ministerin klagt über Mehrbelastung der Justiz

Seit 1. April sind Besitz und Anbau der Droge Cannabis für Volljährige mit Vorgaben erlaubt. Brandenburgs Justizministerin Hoffmann sieht die Teil-Legalisierung skeptisch.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis sorgt in der Brandenburger Justiz nach Ansicht von Justizministerin Susanne Hoffmann für große Mehrbelastung. Denn die bestehenden Verfahren müssen daraufhin geprüft werden, ob Strafen nicht mehr gelten oder neu festgesetzt werden müssen. „Im Ergebnis der elektronischen Abfragen wurden inzwischen mehr als 3600 Verfahren ermittelt, die derzeit überprüft werden“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags in Potsdam. Die Kontrolle führte schon zu Entlassungen aus der Haft.

Vier Verurteilte aus Haft entlassen

Zunächst würden die Verfahren geprüft, in denen eine Freiheitsstrafe oder Ersatz-Freiheitsstrafe vollstreckt wird, erläuterte die Justizministerin. Die Gefängnisse seien gebeten worden, entsprechende Fälle festzustellen, damit alle Haftfälle erkannt würden. Bestehende Fahndungen würden ebenfalls geprüft. „Wir stehen trotz der Priorisierung erst am Anfang der Überprüfungen.“ Aufgrund des in Kraft getretenen Gesetzes seien vier Verurteilte aus der Haftanstalt entlassen worden, sagte Hoffmann.

Der Bundesrat hatte im März den Weg für die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz werden Besitz und Anbau der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt. Die Ministerin hält es für unrealistisch, mit der Teil-Legalisierung den Schwarzmarkt für Cannabis erfolgreich zu bekämpfen. Für die Grünen gehört dagegen die Kriminalisierung von Cannabis nun der Vergangenheit an.

Auch bei der Berliner Justiz herrscht Unmut

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt, was keine Mehrheit fand. Das Votum führte zu Kritik in der rot-schwarz-grünen Koalition, die sich über das Cannabis-Gesetz uneins ist. In einem solchen Fall ist verabredet, dass sich das Land in der Länderkammer enthält.

In Berlin sorgt das Cannabis-Gesetz bei der Justiz ebenfalls für Mehrarbeit. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte im RBB von rund 6000 Verfahren gesprochen, bei denen geprüft werden müsse, ob die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung greift oder nicht. (dpa)

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