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Eine Passagiermaschine hebt vor der untergehenden Sonne ab.

© dpa/Boris Roessler

Angst vor Spionage: Strengere Reiseregeln für Berliner Polizisten erlassen

Russland, Syrien, Libanon: Einige Polizisten müssen private Reisen in bestimmte Länder künftig vorher von der Innenverwaltung genehmigen lassen. Hintergrund ist die verschärfte Sicherheitslage.

Wegen der verschärften Sicherheitslage weltweit und wohl aus Angst vor Spionage gelten für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und einige Polizisten verschärfte Urlaubsregeln. Einfach privat nach Kuba, Vietnam oder China reisen, ist für sie künftig nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Bereits am 1. Mai erließ die Abteilung für Verfassungsschutz der Senatsinnenverwaltung eine neue Dienstanweisung. Die wurde nun per Rundmail in der Polizei verschickt – mit dem Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“, kurz „VS-NfD“.

Der Betreff lautet: „Neue Sonderregelung für Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken für sicherheitsüberprüftes Personal.“ Zuerst berichtete die „B.Z.“.

In der Mail heißt es: „Bislang galten diese Vorgaben nur für einen kleinen Personenkreis.“ Jetzt trifft es mehrere hundert Polizisten, die Zugang zu Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ oder „Streng geheim“ haben.

Sie müssen private Reisen in oder durch Länder, die als riskant eingestuft sind, „14 Tage vor ihrem Antritt oder ihrer Buchung“ anmelden. Die Innenverwaltung muss dann zustimmen. Diese Vorschrift gilt sogar in den drei Jahren nach dem Ende „der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit“.

Die Liste von „Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“, kurz „SmbS“, wird vom Innenministerium und den Bundesländern festgelegt. Darunter sind Russland, Ukraine und andere frühere Sowjetrepubliken wie Belarus oder Kirgistan, aber auch Syrien, Algerien, Georgien, Irak, Iran, Laos, Nordkorea, Pakistan, Sudan oder Libanon.

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