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RECORD DATE NOT STATED Berlin - Deutschland. Die Feuerwehr mit Blaulicht auf einem Weg zum Einsatz. *** Berlin Germany The fire department with blue lights on a way to the mission

© IMAGO/Sabine Gudath

Update

Beatmeter Patient musste warten: Männer blockierten Notaufnahme in Berlin und nannten Rettungswagenfahrer „Arschloch“

Gegen einen 40-Jährigen und seinen Bekannten wurde Anklage erhoben. Im Juli 2021 hatten sie vor dem Vivantes-Klinikum Neukölln den Rettungswagenfahrer angegriffen.

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Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen zwei Männer, die am 20. Juli 2021 den Einsatz eines Rettungswagens erheblich behindert haben sollen. Das teilte sie am Donnerstag mit. Die Anklagepunkte lauten tätlicher Angriff auf Hilfeleistende eines Rettungsdienstes sowie Beleidung.

Der 40-jährige Angeschuldigte, der Fahrlehrer ist, soll an diesem Tag seinen Wagen in der Fahrzeugrampe zur Notaufnahme des Vivantes-Klinikum Neukölln abgestellt haben. Er hielt auf einem Parkplatz, der Rettungswagen vorbehalten ist, und blockierte dort die Ankunft eines Einsatzfahrzeuges. In diesem befand sich ein mit Sauerstoff beatmeter Notfallpatienten, der auf seine Versorgung wartete.

Als der Fahrer des Rettungswagens ihn aufforderte, umzuparken, soll der Angeschuldigte dies ignoriert haben. Stattdessen parkte er sein Auto neu ein und ließ dabei etwas mehr Platz für das Einsatzfahrzeug. Dieses konnte nun abgestellt werden.

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Im Anschluss soll der Angeschuldigte den Fahrer des Rettungswagens beschimpft und festgehalten haben. Der 37-jährige Bekannte des Fahrlehrers, auf den dieser gewartet haben soll, stieß in Folge dazu und bedrängte das Opfer zusätzlich.

Der Rettungswagenfahrer musste sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft alleine aus dem Griff der beiden Männer befreien, da die beiden anderen Rettungskräfte mit der Versorgung des Notfallpatienten beschäftigt waren. Nachdem dies gelang, soll der Rettungswagenfahrer von dem 37-jährigen Bekannten des Fahrlehrers als „Arschloch“ bezeichnet worden sein.

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft seien bislang keine Maßnahmen bekannt, die wegen des Vorfall die Tätigkeit des Mannes als Fahrlehrer einschränken würden. Dies sei im Prozess zu erörtern. (mit dpa)

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