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© Thilo Rueckeis HF/Thilo Rückeis TSP

Auslaufmodell Aktenwagen: Berliner Sozialgericht führt E-Akte ein

Der analoge Aktentransport am Berliner Sozialgericht geht langsam zu Ende. Die ersten 28 Kammern wurden auf die elektronische Akte umgestellt.

Das Berliner Sozialgericht, zuständig für alle Verfahren rund ums Bürgergeld und die Sozialhilfe, führt die elektronische Akte ein. Zum 1. März sei die Aktenführung in 28 Kammern des Gerichts umgestellt worden, teilte die Pressestelle mit. „Aktenstapel, die immer wieder sinnbildlich für die Arbeitslast am Sozialgericht standen, gehören der Vergangenheit an.“

5000 laufende Verfahren werden nun per E-Akte weitergeführt, zusätzlich zu den neu eintreffenden Klageschriften. Die übrigen Kammern des Gerichts sollen „in absehbarer Zukunft“ auf die E-Akte umgestellt werden. Das Sozialgericht bearbeitet jährlich rund 20.000 Klageverfahren.

Bereits seit 2018 würden alle Posteingänge digitalisiert, erklärte das Gericht. Um die Dokumente im Fall von Nachprüfungen parat zu haben, sollen die eingesandten Unterlagen aber weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt werden.

Alle Richter und die meisten Service-Mitarbeiter am Sozialgericht seien bereits mit Notebooks zum mobilen Arbeiten ausgestattet. Außerdem gebe es in mehreren Sitzungssälen die Möglichkeit, Verhandlungen per Videoübertragung durchzuführen. Die Verfahren hätten sich durch die Digitalisierung des Schriftwechsels und Videoverhandlungen bereits erheblich beschleunigt.

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