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Das Abgeordnetenhaus in Berlin.

© Sonja Wurtscheid/dpa

Beschwerde vorm Verfassungsgericht: Wie zwei Ex-Abgeordnete von den höheren Diäten in Berlin profitieren wollen

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat vor Kurzem die Diäten für Parlamentarier erhöht. Zwei ehemalige Abgeordneten wollen nun auch ein Stück vom Kuchen abhaben.

Das Abgeordnetenhaus hat kürzlich die Diäten für Parlamentarier erhöht. Gegen diese Reform haben nun zwei ehemalige Abgeordnete Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingereicht.

Entsprechende Tagesspiegel-Informationen bestätigte ein Sprecher des Parlaments auf Nachfrage. Demnach habe der Gerichtshof den Abgeordnetenhauspräsidenten Ralf Wieland (SPD) am 10. Januar aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen zu der Beschwerde Stellung zu nehmen.

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Weil diese auch von den Mitgliedern des Rechtsausschusses mitgetragen werden muss und sich das Gremium erst am 19. Februar mit der Beschwerde befassen kann, sei eine „kleine Fristüberschreitung“ nicht zu vermeiden, erklärte der Sprecher.

Nicht alle haben Anspruch auf die Erhöhung

Die mit der Aufwertung vom Halbtags- zum Hauptzeitparlament verbundene Erhöhung der Bezüge aktueller wie ehemaliger Abgeordnetenhausmitglieder gilt nicht für alle. Einen Anspruch darauf haben bisher ausschließlich Parlamentarier, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Gesetzesänderung am 26. September Mitglied des Abgeordnetenhauses waren.

Alle vor dem Stichtag ausgeschiedenen Mandatsträger bleiben jedoch von der Erhöhung ausgeschlossen. Die Höhe der Altersversorgung bemisst sich nach der Dauer der Mitgliedschaft im Parlament sowie nach dem Alter der Abgeordneten.

Die Veränderung müsse auch ehemalige Abgeordnete erfassen

Beschwerdeführer sind Irana Rusta (SPD) und Jürgen Adler (CDU). Rusta war von 1991 bis 2001 Teil der SPD-Fraktion und von 1995 an deren stellvertretende Vorsitzende. Adler gehörte dem Parlament von 1979 bis 1999 an.

Er leitete die CDU-Fraktion von 1994 bis 1999 stellvertretend. Bereits während seiner Mandatszeit arbeitete Adler als Rechtsanwalt und Notar. Er geht dieser Tätigkeit bis heute nach.

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Während sich der CDU-Mann nicht zu den Hintergründen der eingereichten Beschwerde äußern wollte, begründete die aktuell in den USA weilende Rusta den Schritt mit einer Verletzung von „Gleichbehandlung und Gerechtigkeit“. Zwar trage sie die Aufwertung des Abgeordnetenhauses und seiner 160 Mitglieder mit, erklärte Rusta. Allerdings müsse die Veränderung alle und damit auch ehemalige Abgeordnete erfassen.

Verletzung des Prinzips der Gleichbehandlung

Die am 1. Januar in Kraft getretene Regelung verletze das Prinzip der Gleichbehandlung – zumal sich der Aufwand heutiger Abgeordneter von dem ehemaliger Mandatsträger laut Rusta nicht unterscheide.

„Wir haben auch schon damals, nach der Wende, in den 90er Jahren, weit mehr Zeit und Kraft eingesetzt, als es von einem Halbzeitparlament erwartet werden kann. Die Anzahl und die Dauer der Sitzungen des Parlaments unterscheiden sich nicht von denen im Jahr 2020“, sagte sie.

Dieser Darstellung widersprach der 2006 ins Parlament eingezogene SPD-Politiker Sven Kohlmeier. Selbstverständlich habe sich der zeitliche Aufwand im Laufe der Jahre erhöht, erst recht nachdem die Sitzungszeiten von Ausschüssen und Plenum im Zuge der Reform erhöht worden war. Kohlmeier, selbst Rechtsanwalt und Mitglied im Rechtsausschuss, hält die Beschwerde für „nicht erfolgversprechend“.

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