zum Hauptinhalt

Charité-Firma zog vor Gericht: Betriebsrat könnte seinen Job behalten

Gewerkschafter und Freunde eines gekündigten Krankenwagenfahrers versammelten sich am Montag vor dem Arbeitsgericht. Dort verhandelten der Betriebsrat und die Charité-Tochterfirma CFM.

Nur selten drängen sich so viele Zuschauer in eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Als am Montag die Verhandlung zwischen der Charité-Tochterfirma CFM und dem Krankenwagenfahrer Aaron W. begann, war nicht nur der Gerichtssaal voll, auch auf dem Flur versammelten sich W.s Unterstützer. Sie mussten nicht lange warten, nach nur 15 Minuten war der Termin zu Ende – vieles deutet jetzt auf eine außergerichtliche Einigung hin. Womöglich darf W., der vielen CFM-Beschäftigten als engagierter Personalvertreter gilt, dabei seinen Job behalten.

Die CFM hatte W. kündigen wollen, weil er auf einer Betriebsversammlung im September gesagt haben soll: „Die Geschäftsführung hat einzelne Betriebsratsmitglieder gekauft.“ W. bestreitet das. Und weil er dem Betriebsrat angehört, ist er rechtlich besonders geschützt, um ihn zu kündigen, hätte das Betriebsratsgremium zustimmen müssen. Rechtlich gesehen war Aaron W. also nicht entlassen worden. Das CFM-Management hätte nun versuchen können, die Kündigung durch das Gericht doch noch wirksam werden zu lassen. Doch die Arbeitgeberseite möchte offenbar weiteren Streit abwenden und regte an, W. solle sinngemäß erklären, er sei eventuell missverstanden worden, die genannte Aussage habe er jedenfalls nicht treffen wollen.

Das Gericht hält diesen Weg für empfehlenswert, der nächste Termin ist erst für April angesetzt. Aaron W. sagte, er wäge nun ab. Ein etwaiges Verfahren durch alle Instanzen könnte jedenfalls bis zu zwei Jahren dauern. In dieser Zeit könne er sich nicht in der CFM-Betriebsratsarbeit engagieren, sagte W., dies wolle er aber weiter tun – und 2014 erneut als Betriebsrat kandidieren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false