zum Hauptinhalt
Wegen der Corona-Pandemie müssen Brandenburgs Gesundheitsämter Aufgaben einschränken.

© Ottmar Winter/PNN

Wegen der Corona-Pandemie: Brandenburgs Gesundheitsämter müssen Aufgaben einschränken

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Bekämpfung der Seuche Priorität in der Gesundheitspolitik. Das hat auch Folgen für die übrige Arbeit in den Ämtern.

Brandenburgs Gesundheitsämter können derzeit wichtige Aufgaben coronabedingt nicht mehr oder kaum noch leisten. Das teilte das Gesundheitsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion mit. Schon vor der Pandemie hätten verschiedene Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in allen Fachgebieten der Ämter wegen Personalmangels nur unzureichend erfüllt werden können.

Im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste könnten laut einer Umfrage des Ministeriums unter den Ämtern die Schuleingangsuntersuchungen zwar in der überwiegenden Mehrheit durchgeführt werden, hieß es. Die Untersuchungen der Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat seien jedoch zurückgestellt worden.

Beim Zahnärztlichen Dienst ruhten derzeit die Aufgaben der Jugendzahnpflege. Im Schuljahr 2019/2020 seien nur 52,6 Prozent der Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren untersucht worden. Für das laufende Schuljahr werde mit einer noch geringeren Betreuung gerechnet, hieß es.

Im Sozialpsychiatrischen Dienst sind die Aufgabengebiete den Angaben zufolge weitestgehend durchführbar. Dies gelte insbesondere für Notfall- und Krisenintervention. Die Beratung von Hilfesuchenden und deren Angehörigen habe sich jedoch „stark in den Bereich der telefonischen Kontakte verlagert“.

Der Verlust persönlicher Kontakte von Bürgern bei den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst führe zu fachlichen Defiziten, die bei Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen besonders ins Gewicht fallen, räumt das Ministerium ein. In der Folge komme es zu einer Zunahme komplexer und schwieriger Einzelfälle. Für diese sei insbesondere der Kompetenz der Sozialpsychiatrischen Dienste notwendig.

Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes eingeschränkt

Deutlich eingeschränkt sei auch die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes bei der Netzwerkarbeit und bei der Psychiatriekoordination. Ebenfalls heruntergefahren seien originäre Aufgaben bei der Hygiene und den amtsärztlichen Diensten. Unabdingbare Aufgaben würden jedoch weiterhin ausgeführt.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Darüber hinaus rechnet das Ministerium mit Defiziten bei infektionshygienischen Überwachungen. Bei den Begutachtungen durch die Amtsärztlichen Dienste habe sich ein Rückstau gebildet, der „zu gegebener Zeit“ abgearbeitet werden müsse, hieß es.

Hoffnungen auf eine Besserung der Lage setzt das Ministerium der Antwort zufolge auf den Ende September zwischen Bund und Ländern verabredeten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Danach stellt der Bund den Ländern in den nächsten sechs Jahren vier Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung.

Bis Ende 2021 sollen bundesweit 1500 neue Stellen geschaffen und mit Ärzten sowie Fach- und Verwaltungspersonal besetzt werden. Bis Ende des kommenden Jahres sollen weitere 3500 Vollzeitstellen entstehen. Alle Gesundheitsbehörden sollen bis dahin über ein elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz verfügen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false