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Viele Rechtspopulisten unterstützen Russland.

© imago/IPON

CDs und T-Shirts verkauft: Rechtsextremist in Berlin wegen Volksverhetzung und Nazi-Symbolik vor Gericht

Der 47-Jährige soll CDs mit volksverhetzendem Inhalt sowie Tonträger und Shirts mit Hakenkreuzabbildungen verkauft haben. Vor 30 Jahren hatte er einen Mitschüler ermordet.

Gegen einen mehrfach verurteilten Rechtsextremisten hat in Berlin ein Prozess wegen Verwendens von Nazi-Symbolen und Volksverhetzung begonnen. Der aus Thüringen stammende Angeklagte soll vor einigen Jahren über das Internet T-Shirts, CDs und LPs angeboten haben, auf denen unter anderem Hakenkreuze abgebildet waren. Zudem soll er eine CD mit volksverhetzendem, antisemitischem Inhalt zum Verkauf angeboten haben. Der 47-Jährige erschien zum ersten Prozesstag am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten nicht persönlich.

Der Neonazi hatte 1993 im thüringischen Sondershausen mit zwei Mitschülern einen 15-Jährigen ermordet und war 1994 zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Wegen ihrer Begeisterung für Horrorfilme, okkulte Rituale und aggressive Black-Metal-Musik wurden die Täter als „Kinder des Satans“ bezeichnet.

Nach Entlassung aus der Haft fiel der 47-Jährige wegen erneuter Straftaten auf. In Erfurt erhielt er 2003 vier Jahre Haft unter anderem wegen Volksverhetzung.

Im jetzigen Prozess wird ihm das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Volksverhetzung zur Last gelegt. Der Angeklagte soll über einen von Oktober 2014 bis November 2015 zunächst von Berlin und dann von Thüringen aus betriebenen Online-Versandhandel T-Shirts, CDs und LPs vertrieben haben, die unter anderem mit Hakenkreuzen und stilisierten Keltenkreuzen bedruckt waren. Ab Juli 2015 soll er laut Anklage eine CD einer Band vertrieben haben, deren Lieder Texte voller Hass und antisemitischer Hetze beinhalteten.

Mehrere Prozessanläufe waren seit 2019 gescheitert. Schließlich erließ das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Ein Jahr Haft auf Bewährung erging. Dagegen legte der 47-Jährige Einspruch ein. Das Gericht unterbreitete nun einen Verständigungsvorschlag. Bis zum zweiten Prozesstag am 25. Mai sollen Staatsanwalt und Verteidiger dazu Stellung nehmen. (dpa)

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