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Das Wahrzeichen der Charité in Berlin-Mitte: der Bettenturm.

© Kai-Uwe Heinrich

Debatte um Übergriffe: Missbrauchsvorwurf nicht bestätigt - Pfleger darf an Charité bleiben

Ein Pfleger der Charité war wegen eines Missbrauchsvorwurfes in Verdacht geraten. Nun könnte er womöglich an der Universitätsklinik bleiben, denn die Einigungsstelle des Landes sieht keine ausreichenden Gründe, den langjährigen Klinikmitarbeiter zu entlassen.

Der wegen eines Missbrauchsvorwurfes in Verdacht geratene Charité-Pfleger könnte womöglich an der Universitätsklinik bleiben. Der Charité-Vorstand hatte dem Mitarbeiter vor wenigen Monaten gekündigt, der zuständige Personalrat widersprach dem. Nun hat die Einigungsstelle des Landes entschieden: Ihrem Urteil zufolge gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Mann tatsächlich eine jugendliche Patientin missbraucht habe. Er ist seit 40 Jahren an der Charité beschäftigt. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte und den Einsatz einer hochkarätigen Kommission ausgelöst.

Wie berichtet, soll der 58 Jahre alte Pfleger vergangenen November eine 16-Jährige auf dem Charité-Campus in Wedding im Intimbereich berührt haben. Der Mann wurde umgehend suspendiert, die Jugendliche hatte ihrem Vater von dem Vorfall erzählt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen mutmaßlichen Missbrauchs von Amts wegen, denn weder Eltern noch Tochter wollten Anzeige erstatten. Inzwischen sind die Ermittlungen eingestellt. Die Jugendliche konnte nicht befragt werden, sie habe sich trotz mehrerer Aufforderungen nicht gemeldet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein anderes Verfahren läuft noch.

Weil die Charité eine landeseigene Klinik ist, gilt für ihre 13000 Beschäftigten das Berliner Personalvertretungsgesetz. Dies sieht vor: Wenn sich Behörden- und Institutionsleitungen mit ihren Personalräten streiten, wird die Einigungsstelle des Landes um eine Entscheidung gebeten. Das Gremium setzt sich aus drei Arbeitnehmern, drei Arbeitgebern und einem Richter zusammen. Letztlich entscheidet der Jurist.

Der Ärztliche Direktor der Charité, Ulrich Frei, sagte dem Tagesspiegel, man berate noch über eine etwaige Klage vor dem Arbeitsgericht. Dort könnte die Klinikleitung versuchen, den Mitarbeiter per Urteil loszuwerden. Allerdings gilt das Votum der Einigungsstelle als plausible Vorentscheidung. Für den Fall, dass man den Pfleger weiter beschäftige, sagte Frei, wolle man ihn dort einsetzen, wo er kaum Kontakt zu Patienten habe. Klinikintern verweisen Mitarbeiter auch darauf, dass mögliche Kritik von Besuchern und Patienten so besser zu vermeiden sei.

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