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Die falsche Polizistin trug eine echte Uniform und hatte zahlreiche Einsatzutensilien bei sich.

© Polizei

Die bizarren Taten von Lara K.: Wie eine falsche Polizistin die Behörden narrte

Sie wird verhaftet, als sie mit Uniform und Pistolen-Attrappe durch Berlin läuft. Dann wird klar: Lara K. fiel schon häufiger als falsche Polizistin auf.

Es ist ein bizarrer Fall – und höchstpeinlich für die Berliner Polizei. Am kommenden Montag will Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik die neue Kampagne der Behörde vorstellen, der Titel: „Wir können Hauptstadt“. Hinzu kommen weitere Slogans für Plakate mit einzelnen Beamten drauf – und Slogans wie: „Kann Kotti“ oder „Kann 1. Mai“.

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Ausgerechnet jetzt muss sich die Polizei mit einem Fall herumschlagen, der das Zeug hat für einen ganz anderen Slogan: „Wir können falsche Polizisten.“ Ein Kriminalitätsphänomen, mit dem die Polizei ohnehin zu tun hat, nämlich Straftäter, die sich als Polizisten ausgeben und so von arglosen Bürgern Geld und Vermögen ergaunern.

Doch dieser Fall ist ganz anders gelagert und stellt das hoheitliche Gewaltmonopol der Polizei aus anderer Richtung in Frage. Über Monate hat eine falsche Polizistin an Einsätzen der Polizei teilgenommen oder soll sogar eigenmächtig selbst Maßnahmen ergriffen haben. Wohlgemerkt Maßnahmen, die nur Polizeibeamte durchführen dürfen als Vertreter der Staatsgewalt.

Es ist 16 Uhr am 1. August, ein Donnerstag, in der Prinzenallee im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen. Beamte einer zivilen Fahrradstreife bemerken eine Frau in Uniform der Berliner Polizei und kompletter Ausrüstung: Schlagstock, Handschellen, Reizgas, Koppel, Schutzweste – und was besonders auffällt – trotz der Wärme eine Jacke. Sie trägt auch eine Pistole bei sich, die sich später aber als Attrappe herausstellt.

Unter Führungsaufsicht und vorbestraft

Auf dem U-Bahnhof Pankstraße stellen die Beamten fest, dass die scheinbare Kollegin eine falsche Polizistin ist – und sogar polizeibekannt. Sie trug die originale Dienstkleidung der Berliner Polizei, einen sogenannten Patch der Direktion 5, Hoheitszeichen der Polizei, hatte aber auch Drogen bei sich. Auf dem Abschnitt 36 in der Pankstraße wurde die Frau vernommen.

Der Polizeiabschnitt 36 in der Pankstraße in Gesundbrunnen.
Der Polizeiabschnitt 36 in der Pankstraße in Gesundbrunnen.

© Polizei Berlin

Die Beamten prüfen die Daten der Person: Lara K., 23 Jahre alt, steht wegen einer Sexualstraftat unter der Maßregel der Führungsaufsicht durch die Justiz – unter Bewährung. Und auch flankierend führt das Dezernat 13 des Landeskriminalamtes, zuständig für rückfallgefährdete Sexualstraftäter, präventiv-polizeiliche Maßnahmen durch.

Und schnell wird klar, die Frau verstößt gegen Weisungen, die ihr auferlegt wurden. Sie muss sich in regelmäßigen Abständen bei der Führungsaufsicht melden und hatte weitere Auflagen. Gefährliche Gegenstände durfte sie nicht bei sich tragen.

Sie ist eine Transperson und saß schon mehrmals im Gefängnis

Lara K. ist eine Transperson. Vor ein paar Jahren wurde sie – damals noch als Mann – zu mehreren Jahren Haft wegen einer Sexualstraftat verurteilt. Es ging um massive Gewalt in dem Fall.

Wegen einer im November 2013 begangenen Vergewaltigung, schwerer räuberischer Erpressung, Wohnungseinbruchsdiebstahl in mehreren Fällen und Diebstählen wurde sie vom Landgericht im Berufungsverfahren zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Nach Verbüßung der Strafe kam im Mai 2018 gleich das nächste Urteil – weil sie schon damals in Polizeiuniform unterwegs war. Es ist also nicht das erste Mal, dass Lara K. sich als Polizistin ausgibt. Und sie musste sich dafür schon einmal verantworten.

Beamte hatten sie 2017 bei einem Einsatz in Neukölln bemerkt: Neben anderen Delikten wie Verstoß gegen das Waffengesetz und wegen gefährliche Körperverletzung erging das Urteil auch wegen Amtsanmaßung.

Näheres dazu findet sich im Strafgesetzbuch, Paragraph 132 regelt dazu: „Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es gibt aber noch Paragraph 132a zum Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen: „Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen und Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Seit Februar 2019 ist Lara K. wieder auf freiem Fuß – und macht doch weiter, kleidet sich weiter als Polizistin.

Die Ausrüstung will sie von Polizisten bekommen haben

Am 1. August, als sie festgenommen wird, gibt Lara K. gegenüber den Beamten in der Dienststelle bereitwillig Auskunft. Für die Beamten ist Lara K. ein Mann, offenbar weil sie nach dem Personenstandsrecht noch nicht als Frau erfasst ist.

Die Beamten notieren bei der Vernehmung über Lara K., die da noch 22 Jahre alt ist: „Im Dienstgebäude des A 36 äußerte der 22-jährige, dass an seiner Wohnanschrift noch weitere Uniformteile/Dienstkleidung vorhanden sind. Diese Gegenstände habe er in einem Geschäft erstanden.“

Und weiter erzählt Lara K., so halten es die Vernehmer fest, „dass er Personen bei der Polizei kennen würde, welche ihm jederzeit Uniformteile bestellen“ würden, „dass er schon des Öfteren an diversen Polizeieinsätzen, als Polizist teilgenommen habe“.

Die Beamten halten Rücksprache mit der Justiz, ein Richter ordnet kurz nach 18 Uhr eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Lara K. in Oberschöneweide an. Nicht einmal drei Stunden später stehen die Beamten vor der Wohnungstür, in den Räumen finden sie weitere Dienstkleidung und Ausrüstung. Alles wird beschlagnahmt. Lara K. wird wieder freigelassen.

Auf Anfrage teilte die Polizei mit: „Bisherige Ermittlungen ergaben, dass sich die Person bereits mehrfach in der Öffentlichkeit, auch gegenüber echten Polizeidienstkräften, als ,Polizeibeamtin‘ und ,Kollegin‘ ausgegeben hatte.“

Nach Angaben der Justiz hat die Polizei auch schon in den Wochen vor der Festnahme am 1. August zwei Mal Strafanzeige wegen Amtsanmaßung erstattet. Sie war am 11. Juli und am 22. Juli als falsche Polizistin unterwegs und von richtigen Beamten gestoppt worden.

Auch bei Einsätzen will Lara K. mitgemacht haben

Allein in der Polizeidirektion 5, zuständig für Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg, seien „vier Sachverhalte mit den Delikten Missbrauch von Titeln und Amtsanmaßung“ von 2017 bis 2019 bekannt. Und auch in der Direktion drei, in Mitte, war Lara K. vor ihrer Festnahme mit Amtsanmaßung aufgefallen. Registriert ist ein Fall vom 20. Juli 2019 – also wenige Tage vor der Festnahme in Gesundbrunnen.

Warum aber konnte Lara K. unbehelligt durch Berlin gehen und sogar an Einsätzen teilnehmen, wie sie behauptet? Und trifft es zu, dass sie sich die Uniformteile über richtige Polizeibeamte besorgt hatte? Die Polizei will nichts dazu sagen und verweist auf laufende Ermittlungen. Dabei geht es inzwischen nicht mehr nur um die Amtsanmaßung und das Tragen von Hoheitszeichen, sondern auch um Verstöße gegen Bewährungsauflagen.

Der „Berliner Morgenpost“ und die „B.Z.“ gab Lara K. bereitwillig Auskunft über sich. Dass sie doch nur Menschen helfen wolle, sogar an Einsätzen bei einer Massenschlägerei zwischen Youtubern auf dem Alexanderplatz im März beteiligt war, gemeinsam mit echten Beamten Personalien aufgenommen, Verdächtige festgesetzt, sogar schon einmal einen Einsatzwagen gefahren habe.  

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Selbst auf dem Schießstand in Wannsee und in anderen Dienststellen sei sie gewesen. Von einem Drang ist die Rede, jeden Tag sei sie „auf Streife“ gewesen, habe sogar bei Vorfällen im Bus oder in der U-Bahn selbst eingegriffen – und „alles mit Liebe gemacht“. Einige Beamte würden sie auch schon kennen, sie sei auch erwischt worden, Beamte hätten sie einige Mal einfach gehen lassen.

Es seien auch echte Beamte, die ihr die Uniformen und Einsatzutensilien besorgen würden. Bis zu 4000 Euro habe sie dafür ausgegeben. Berliner Beamte müssen sich die Kleidungsstücke beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg bestellen, können sich Ersatz aber auch in sogenannten Cop-Shops besorgen. Und das ist durchaus üblich.

Haben Beamte Uniformteile weiterverkauft?

Hoheitsabzeichen gibt es aber nur über den Dienstweg, Schlagstock und Handschellen ebenfalls. Genau diese Gegenstände, die auch Lara K. bei sich hatte, dürften aber aus Beständen der Berliner Polizei stammen, wie es intern heißt.

Die Aussagen von Lara K. sind wohl mit aller Vorsicht zu behandeln. Offenbar, das sagen selbst Polizeibeamte, handelt es sich um eine labile, irrational handelnde Person, die sich nicht einmal durch Haft von weiteren, teils denselben Straftaten abhalten ließ. Ob das alles stimmt, was Lara K. angibt? Zweifel sind angebracht.

Und doch wirft der Fall Fragen auf: Haben Beamte tatsächlich für Lara K. Uniformteile und Ausrüstungsgegenstände besorgt und weiterverkauft? Haben Beamte sogar gezielt Geschäfte gemacht? Oder ist es doch viel einfacher, an originale Uniformen, Hoheitsabzeichen und Einsatzutensilien heranzukommen also nur über den offiziellen Dienstweg?

Das Wappen der Berliner Polizei an einer Polizeijacke - es handelt sich um ein Hoheitszeichen.
Das Wappen der Berliner Polizei an einer Polizeijacke - es handelt sich um ein Hoheitszeichen.

© Tim Brakemeier/dpa

Jörn Badendick, Sprecher des Berufsverbandes „Unabhängige“ in der Berliner Polizei, sagt: „Dieser skurrile Fall zeigt möglicherweise größere Problem auf. Dass nämlich spezielle Utensilien und Einsatzmittel nicht ausreichend sicher sind gegen unbefugte Benutzung.“

Zugleich weist der Sprecher daraufhin, dass regelmäßig auch bei Einsätzen Einsatzmittel entwendet werden, ein Hoheitszeichen sei durch den Klettverschluss schnell abgerissen. „Es scheint mittlerweile einen Schwarzmarkt zu geben für solche Utensilien.“

Für die Berliner Polizei könnten solche Einzelfälle weitreichende Folgen haben. „Mit Ausrüstung und Hoheitszeichen wurden hier unbefugt polizeilichen Maßnahmen getroffen, hinzu kommen Fälle von unbefugter Benutzung beim Überfällen oder beim Enkeltrick“, sagt Badendick.

Jörn Badendick ist Polizist und Sprecher des Berufs- und Personalvertretungsverbandes "Unabhängige".
Jörn Badendick ist Polizist und Sprecher des Berufs- und Personalvertretungsverbandes "Unabhängige".

© promo

„Die Polizei kann es sich nicht leisten, dass Bürger wegen solcher Fälle den normalen Beamten auf der Straße und sein Vorgehen in Frage stellen. Dadurch könnten Einsätze massiv behindert werden, „wenn Bürger erst erklären, sie glauben nicht, dass ein Polizist vor ihnen steht und Belege fordern“. Im Ernstfall, findet Badendick, „kann das eiliges Handeln der Polizei, um Verbrechen zu unterbinden, zu verfolgen oder um Menschenleben zu retten, behindern“.

Auf gewisse Weise ist der Fall Lara K. auch typisch Berlin, jedenfalls wenn man es als Beobachter mit Humor nimmt. Ende Dezember 2018 war Burkard Dregger, Chef der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, mit Hoheitszeichen der Polizei unterwegs.

Der Fall beschäftigte sogar die Justiz, gegen Dregger wurde Strafanzeige erstattet – wegen „Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“. Folgen hatte das nicht für Dregger, das Verfahren wurde eingestellt.

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Der CDU-Politiker hatte Ende Dezember zwölf Stunden eine Streife im Nachtdienst im Abschnitt 44 in Tempelhof-Schöneberg begleitet. Mit dabei war der Landesvizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Boris Novak. Dregger trug eine Schutzweste, darauf prangte auch das Hoheitszeichen der Berliner Polizei und ein Patch des Abschnitts.

Die Staatsanwaltschaft konnte keine bösen Absichten erkennen, für eine Straftat hätte Dregger aber wissen müssen, „dass er nicht zum Tragen der Dienstkleidung – hier Schutzweste mit Abzeichen – berechtigt ist“ und dass ihn andere wegen der Uniform als echten Beamten wahrnehmen. Wegen eines Eileinsatzes während Dreggers Besuch bei der Polizei sei „versehentlich versäumt worden, das Abzeichen zu entfernen“, erklärte die Innenverwaltung.

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Der Fall wurde zu den Akten gelegt, bevor ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Unangenehm war er trotzdem für alle Seiten und für die Innenverwaltung dann Anlass, nochmals deutlich auf die Vorschriften hinzuweisen: „Das Tragen der Dienstkleidung ist ausschließlich den Dienstkräften der Polizei Berlin sowie der Berliner Feuerwehr vorbehalten.“

Nun sorgt der Fall sogar für Erheiterung - dank eines Beitrags der Berliner Abgeordneten June Tomiak (Grüne) zum Fall Dregger. Sie twitterte eine Montage der "B.Z"-Titelseite vom Dienstag. Darauf stand in großen Buchstaben: "Falsche Polizistin ermittelte in Berlin." Doch anstelle der falschen Polizistin montierte Tomiak ein Foto von Dregger hinein, das ihn bei seinem Besuch bei der Polizei in Schutzweste samt Hoheitszeichen zeigt.

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Lara K. wird sich darauf einstellen müssen, dass sie bald wieder im Gefängnis sitzen könnte. Ermittelt wird gegen sie wegen Amtsanmaßung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Drogenbesitz. Zugleich hat die Führungsaufsicht der Justiz ein Strafantrag gestellt: Auf den Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht sieht das Strafgesetzbuch ein Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Und die Polizei dürfte noch eine Weile beschäftigen, was Lara K. wann und wo als falsche Polizistin getan hat, wie sie an bestimmte Ausrüstungsgegenstände gekommen ist, ob Beamte die falsche Polizistin tatsächlich laufen ließen. Und unangenehme Fragen nach sich ziehen.

Der Spott ist Berlin und der Berliner Polizei gewiss. Das Satire-Portal "Der Postillon" meldete am Dienstag: "Festnahmen von falscher Polizistin ungültig: Berlin muss 200 Verbrecher wieder freilassen."

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