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Jugendamt und Parlament befassen sich mit dem Fall Zoe.

© dpa

Drama in Weißensee: Jugendamt prüft die Akten im Fall Zoe

Das Jugendamt Pankow will nach dem Tod der zweijährigen Zoe den Fall noch in dieser Woche chronologisch aufarbeiten. Auch im Abgeordnetenhaus soll der Fall erörtert werden.

„Wir prüfen alle Akten und geben den Vorgang dem Senat“, sagte Bezirksjugendstadträtin Christine Keil (Linke) am Montag. Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD) hat eine umfassende Analyse angekündigt. Geklärt werden soll, warum ein Kind einer Familie, die schon von Sozialarbeitern betreut wurde, sterben konnte. Eigentlich gilt die Betreuung in Berlin als besser als im Bundesdurchschnitt. „Wir tun viel für Kinderschutz“, sagte Scheeres. „Die frühen Hilfen für Familien werden dennoch weiter ausgebaut.“ Man müsse nun ermitteln, was im konkreten Fall falsch gelaufen sei. Am Donnerstag wird im Abgeordnetenhaus darüber gesprochen.

Wie berichtet, ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge gegen die 25 Jahre alte Mutter und ihren ein Jahr jüngeren Lebensgefährten. Strafbares Verhalten der Sozialarbeiter des Amtes oder des beauftragten freien Trägers habe man nicht erkennen können, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es würden noch Zeugen befragt, denn möglicherweise hatten Bekannte der Familie vor Gewalt gegen die Kinder gewarnt. Auch bei Zoes Zwillingsbruder waren Hämatome und ein gebrochener Arm festgestellt worden. Der Junge ist „auf absehbare Zeit in der Obhut des Jugendamtes“, sagte Stadträtin Keil. Zoe war am vergangenen Dienstag an den Folgen einer Bauchfellentzündung gestorben, die durch einen Darmriss entstanden war. Dieser war womöglich durch einen Tritt verursacht worden.

Das Jugendamt und der von der Behörde beauftragte private Träger stehen in der Kritik, denn die Familie wurde zehn Stunden die Woche betreut. Stadträtin Keil sagte nach einer Sitzung zu dem Fall am Montag, dass es nach wie vor so aussähe, als habe es keine Hinweise auf eine Gefährdung der Kinder gegeben. Dies hätten zwei ausgebildete Sozialpädagoginnen des freien Trägers und ein Mitarbeiter des Amtes so gesehen, teilte auch die betroffene Familienhilfereinrichtung mit.

Sozialarbeiter erklärten, dass die Hürden sehr hoch seien, bevor man ein Kind aus seiner Familie nehmen dürfe. Familie gelte hierzulande nach wie vor „als heilig“; die Rechte von Eltern, sich und ihre Familie vor Eingriffen des Staates zu schützen, würden oft höher bewertet als die Möglichkeiten, die Kinder vor Verwahrlosung zu retten. Zwar könne es für Kinder traumatisch sein, wenn sie ihren Eltern entzogen würden. „Aber sollte in solchen Fällen nicht gelten, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende?“, fragt ein Sozialarbeiter aus Mitte.

Bis zuletzt waren Zoes Eltern rechtlich voll für sich und ihre Kinder verantwortlich. Senatorin Scheeres entgegnete, man habe ausreichend Möglichkeiten, das Kindeswohl zu schützen, die man in der Vergangenheit gegen Widerstände von Datenschützern und Befürwortern einer Familienautonomie habe durchsetzen müssen.

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