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Unterricht in einer Grundschule. (Symbolbild)

© IMAGO/Reto Klar

Elftes Pflichtschuljahr und Deutschförderung: Berliner Senat bringt neues Schulgesetz auf den Weg

Auf Berliner Kitas und Schulen kommen einige Neuerungen zu. Der Senat plant dazu ein ganzes Gesetzespaket.

Der Berliner Senat hat am Dienstag ein Gesetzespaket mit wichtigen bildungspolitischen Vorhaben auf den Weg gebracht. So ist ein elftes Pflichtschuljahr für Schüler geplant, die zum Ende der zehnten Klasse noch keinen Ausbildungsplatz oder andere berufliche Perspektiven vorweisen können.

Gegenstand des novellierten Schulgesetzes ist zudem ein „Kita-Chancenjahr“: Kinder, die nicht richtig Deutsch sprechen und bis dato nicht in einer Kita betreut wurden, müssen mindestens ein Jahr vor der Schule eine Kita oder vergleichbare Sprachförderangebote freier Anbieter besuchen. Diese Pflicht gibt es auch jetzt schon, sie wird aber nicht konsequent verfolgt. Das soll anders werden, weshalb jetzt die Regularien geändert werden.

Die Gesetzesänderung, die der Senat zunächst an den Rat der Bürgermeister weiterleitete, sieht auch strengere Regeln für den Übergang von der Grundschule aufs Gymnasium vor. Der Notenschnitt, der Schülerinnen und Schülern automatisch eine Empfehlung für das Gymnasium bringt, soll auf einer neuen Grundlage ermittelt werden.

Wollen Kinder mit einem nicht ausreichenden Notenschnitt und ohne entsprechende Empfehlung dennoch ab der 7. Klasse ein Gymnasium besuchen, müssen sie im Rahmen eines Probeunterrichts nachweisen, dass sie dazu geeignet sind. Der Wunsch der Eltern soll in dem Zusammenhang nicht mehr maßgebend sein. Das bisher übliche Probejahr in der siebten Klasse für diese Schüler entfällt.

Der schwarz-rote Senat will mit dem Gesetz, das zum 1. August in Kraft treten soll, zudem den bekenntnisorientierten Religionsunterricht in den weiterführenden Schulen stärken. Festgehalten wird, dass Religionsgemeinschaften das Recht haben, solchen Unterricht anzubieten. Schulen sollen verpflichtet werden, den Elternwillen zur Teilnahme ihrer Kinder an Religions- oder Weltanschauungsunterricht abzufragen.

Das ursprüngliche Vorhaben, das Fach zu einem Wahlpflichtfach aufzuwerten, findet sich, anders als in einer früheren Version dieses Artikels zu lesen war, im jetzigen überarbeiteten Entwurf nicht mehr. (mit dpa)

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