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Papierakten sollen bis Ende 2024 der Vergangenheit angehören. Das soll auch die Transparenz der Verwaltung stärken.

© picture alliance/dpa

Experte muss wieder abreisen: SPD lässt Beratungen über Berliner Transparenzgesetz vertagen

In letzter Minute nimmt die SPD eine Aussprache zum Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Digitalisierungsausschusses. Linke und Grüne kritisieren das Vorgehen.

Die Beratungen über ein Transparenzgesetz, durch das der Zugang zu amtlichen Informationen bei Berliner Behörden vereinfacht werden soll, haben zu Streit innerhalb der rot-rot-grünen Koalition geführt. Der Gesetzentwurf, der nach Angaben aller drei Parteien vorliegt und auf Fachebene abgestimmt ist, sollte am Mittwoch im Digitalausschuss veröffentlicht und beraten werden.

Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch auf Drängen der SPD kurz vor Beginn des Ausschusses vertagt. Der für eine Anhörung eigens eingeladene Experte Arne Semsrott von der Stiftung „FragDenStaat“ musste unverrichteter Dinge wieder abreisen.

Kritik an dem Vorgehen kam von Grünen und Linken. „Das ist frustrierend“, sagte Stefan Ziller, digitalpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion dem Tagesspiegel. „Die Koalition schafft es ein zweites Mal nicht, einen Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz vorzulegen. Dies ist unverständlich, da ein auf Fachebene geeinter Entwurf vorliegt.“

Ziller vermutet eine Verzögerungstaktik der SPD mit Blick auf die Wiederholungswahl. Ähnlich äußerte sich auch der digitalpolitische Sprecher der Linken, Tobias Schulze. Er sprach von einem „schwierigen Vorgehen der SPD“, das „ärgerlich und peinlich“ für den Ausschuss sei.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und Linke heißt es: „Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen.“ Dabei wolle man „die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten“ und „einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen“ – sprich: Daten sollten im Grundsatz öffentlich sein.

Der SPD-Abgeordnete Jan Lehmann begründete die Vertagung im Ausschuss damit, dass noch nicht alle Senatsverwaltungen eine Rückmeldung zum Gesetzentwurf abgegeben hätten. Eine Verzögerung sieht er durch den Vorgang nicht, da das Transparenzgesetz an die Einführung der E-Akte in den Berliner Behörden gebunden sei. Nach Angaben der Innenverwaltung soll die E-Akte bis Ende 2024 flächendeckend eingeführt sein.

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