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Schön laut: Der Lärm der Flugzeuge bringt Kleinmachnower auf die Barrikaden.

© Christian Charisius/dpa

Fluglärmklage gegen den BER: Kleinmachnower ziehen vor EU-Gerichtshof

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde der Kleinmachnower abgelehnt hatte, wollen die Fluglärmgegner vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Jetzt wollen sie noch höher hinaus: Kleinmachnows Fluglärmgegner werden in Kürze vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Wie der Vorsitzende des Vereins Kleinmachnow gegen Fluglärm, Matthias Schubert, dem Tagesspiegel bestätigte, bereite er derzeit mit Unterstützung des Vereins eine Individualbeschwerde vor, die er bis Anfang Mai dem Gericht in Straßburg vorlegen will.

„Wir sehen den Grundsatz eines fairen Verfahrens verletzt“, begründete er diesen Schritt. Hintergrund ist eine Ende vergangenen Jahres vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung. Die Karlsruher Richter hatten es abgelehnt, sich mit einer Verfassungsbeschwerde der Kleinmachnower und drei weiterer Kläger zu befassen, die sich gegen die Genehmigung für den BER richtete.

Die Kleinmachnower Initiative hatte zuvor Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, war aber auch dort gescheitert. Mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichtes wollte sie den von dem Gericht als rechtmäßig bestätigten Planfeststellungsbeschluss kippen.

Falsche Lärmprognosen

Die Initiative beklagt, dass dem Beschluss falsche Lärmprognosen zugrunde lägen. Die Anwohner der Region seien in ihren Rechten beschnitten worden, weil im Beschluss andere als letztlich geplante Flugrouten vorgetäuscht worden waren, meint Schubert. Sie seien nicht am Anhörungsverfahren beteiligt worden und davon abgehalten worden, zu klagen.

Im Planfeststellungsbeschluss sei man davon ausgegangen, dass die Flugzeuge geradeaus starten und landen würden. Der Kleinmachnower ist jedoch überzeugt, dass bereits von Beginn an bekannt war, dass die Flieger beim Start um mindestens 15 Grad abknicken und somit auch Teltow und Kleinmachnow vom Fluglärm betroffen sein würden. Trotzdem war die Planfeststellungsbehörde darauf nicht näher eingegangen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte anerkannt, dass sich der Planfeststellungsbeschluss von 2004 zunächst nur grob mit der Planung und dem Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum Großflughafen Berlin-Brandenburg befasste. Es sei darin zunächst von zwei parallel betriebenen Start- und Landebahnen ausgegangen worden, die unabhängig von einander benutzt werden sollten, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts zu seinem Urteil.

Solveig Schuster

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