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Bürgerpark Pankow in der Nacht des Tötungsdeliktes an einem fünfjährigen Mädchen.

© Alexander Fröhlich/Tagesspiegel

Update

Fünfjährige im Bürgerpark Pankow erstochen: Berliner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 19-jährigen Babysitter

Ein Kind wird in Pankow durch mehrere Messerstiche getötet. Gut drei Monate später erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 19-Jährigen. Das Motiv ist weiter unklar.

| Update:

Nach dem gewaltsamen Tod der fünfjährigen Anissa im Bürgerpark Pankow hat die Berliner Staatsanwaltschaft vor der Jugendkammer am Landgericht Berlin nun Anklage gegen den 19 Jahre alten Babysitter des Kindes erhoben. Der junge Mann steht im Verdacht, das Mädchen am 21. Februar erstochen zu haben. Die Anklage lautet auf Totschlag, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Demnach war der Mann bisherigen Ermittlungen nach am Tattag mit der Fünfjährigen und deren drei Geschwistern im Paulepark. Als das Mädchen auf die Toilette musste, soll der 19-Jährige mit ihr in Richtung Bürgerpark gelaufen sein, statt in die nahe gelegene Wohnung der Familie zu gehen.

Dabei habe er das Kind zunächst aus den Augen verloren und gesucht. Nachdem er die Fünfjährige wiedergefunden hatte, soll der 19-Jährige sie laut Anklage durch mehrere Messerstiche getötet haben. Das Mädchen starb im Krankenhaus.

Der junge Mann war am 21. Februar am Rande des Bürgerparks festgenommen worden – kurze Zeit nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war. Der 19-Jährige mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen Freund der Familie des Opfers.

Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Anfang März mitgeteilt, dass eine mögliche Tatwaffe gefunden worden sei. Es gebe keine auffindbaren Spuren, die auf ein sexuelles Motiv hindeuteten, hieß es. Daran hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nichts geändert. Das Motiv des Angeklagten sei weiterhin unklar, hieß es am Mittwoch. Über drei Monate nach der Tat habe er sich weiterhin nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Wann es zum Prozess vor dem Landgericht Berlin kommen könnte, ist noch offen. Zunächst muss das Gericht entscheiden, ob die Anklage gegen den 19-Jährigen zugelassen wird. Bei Verdächtigen zwischen 18 und unter 21 Jahren hat das Gericht bei einer Verurteilung die Wahl, ob diese nach Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht erfolgt. Entscheidend dafür ist der Entwicklungsstand beziehungsweise die geistige Reife des Betroffenen.(Tsp, dpa)

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