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Nur mit gültigem Fahrausweis. Wer kein Ticket in der U-Bahn hat, riskiert Strafen.

© imago/Enters

Kostenlose Fahrten in Bus und Bahn: Berliner FDP fordert „Hilfeticket“ für Obdachlose

Damit Wohnungslose leichter zurück in ein geregeltes Leben finden, will die FDP sie kostenlos Bus und Bahn fahren lassen. Das soll auch den Staat entlasten.

Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fordert ein „Hilfeticket“, mit dem Obdachlose kostenlos den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen dürfen. „Diese Hilfe ist unbürokratisch und ermöglicht soziale Teilhabe, die ein wichtiger Faktor ist, um von der Straße zurück in ein geregeltes Leben zu finden“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Tobias Bauschke, der Deutschen Presse-Agentur.

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Denn um zu essen, zu schlafen oder zu duschen, müssten Obdachlose teils verschiedene Einrichtungen in der ganzen Stadt aufsuchen. „Somit sind Wohnungslose auf den ÖPNV angewiesen, für den sie sich aber nicht einfach so ein Ticket leisten können. Fahren sie dennoch ohne Ticket, begehen sie eine Straftat und laufen Gefahr einer Ersatzfreiheitsstrafe.“

Nach den Vorstellungen Bauschkes sollten anerkannte Sozialeinrichtungen die Möglichkeit erhalten, ein „Hilfeticket“ selbst auszustellen - und zwar in Form einer gegebenenfalls zeitlich befristeten „Bescheinigung der dringenden Notwendigkeit für die kostenlose Nutzung des ÖPNV“. Denkbar sei auch, dass die Einrichtungen in Zusammenarbeit etwa mit der BVG reguläre Fahrscheine kostenfrei ausgeben.

Für den Staat sei ein „Hilfeticket“ unterm Strich sogar kostengünstiger. Denn für Verfahren wegen ÖPNV-Nutzung ohne gültigen Fahrschein fielen Verwaltungs- und Prozesskosten an. „Außerdem kann die Einführung des Hilfetickets eine weitere Möglichkeit sein, die noch nicht ganz klare Statistik über Obdachlosigkeit in unserer Stadt weiter zu schärfen“, sagte Bauschke.

Die Ampel-Koalition im Bund plant bereits eine Entkriminalisierung. Das Fahren ohne Ticket soll künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat mehr sein. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Strafgesetzbuch systematisch daraufhin überprüfen lassen, ob Bagatelldelikte entsprechend herabgestuft werden können - auch zur Entlastung der Justiz. Der Deutsche Anwaltverein begrüßte den Vorstoß. (Tsp, dpa)

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