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Am Hubertussee wurden elf Bäume gefällt.

© imago images/Travel-Stock-Image

„Mangelnde Stand- und Verkehrssicherheit“: Gefällte Bäume am Berliner Hubertussee sorgen für Ärger

Auf der Insel am Hubertussee sind elf Bäume gefällt worden. Anwohner betrachten dies als unnötig, das Bezirksamt verweist auf Sicherheitsaspekte.

Elf Bäume hat das Grünflächenamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf in dieser Woche auf der kleinen Insel im Hubertussee im Grunewald fällen lassen.

Bei Anwohnern hat diese Rodung einige Aufregung ausgelöst, weil sie der Meinung sind, diese Maßnahme sei aus Gründen des Umweltschutzes unnötig und die Bäume würden ohne Not gefällt.

Doch Simone Handke vom Grünflächenamt begründete die Maßnahme damit, dass die Bäume „wegen der mangelnden Verkehrs- und Standsicherheit gefällt worden sind. In diesem Bereich halten sich oft Angelboote, Stand Up Paddler und Schwimmer auf.“ Eine empörte Anwohnerin erklärte allerdings, dass sich in diesem Bereich kaum Menschen aufhielten.

Das Schnittgut bleibt auf der Insel

Das Schnittgut verbleibe auf der Insel, sagte Simone Handke. Die Fällungen seien in der Fällliste, die im Internet zu sehen ist, aufgeführt. Weitere Fällungen seien nicht geplant. Auch Nachpflanzungen seien aufgrund des natürlichen Aufwuchses nicht notwendig.

Die Fällung von kleineren Bäumen hilft Weidensträuchern.

Simone Handke, Grünflächenamt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf

Regelmäßig, teilte Simone Handke mit, würde Wildwuchs beziehungsweise würden kleinere Bäume am Ufer gefällt. Dies diene der Förderung der Weidensträucher, die ansonsten wenig Chancen hätten. Weiden seien eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten und würden daher in der Ufervegetation gefördert.

Bestimmte Fahrzeuge dürfen den See befahren

Bei den Gewässern der Grunewaldseenkette handle es sich grundsätzlich nicht um schiffbare Gewässer. Die Nutzung der Seen mit einem „kleinen Fahrzeug ohne Antriebsmaschine“ gehöre jedoch nach dem Berliner Wassergesetz zum Gemeingebrauch und sei unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am Gewässer jedem gestattet.

Die Senats-Umweltverwaltung könne jedoch den Gemeingebrauch unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt oder für einen Teilbereich regeln, beschränken oder sogar ganz verbieten.

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