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Charité-Bettenturm am Campus in Berlin-Mitte

© Mario Heller/Tagesspiegel

Todesfälle an der Berliner Charité: Staatsanwaltschaft klagt Kardiologen wegen Mordes an

Ein Arzt soll mit überdosierten Medikamenten zwei Patienten getötet haben. Nun klagt ihn die Staatsanwaltschaft wegen Mordes an. Auch eine Pflegerin kommt wohl vor Gericht.

Die Berliner Staatsanwaltschaft klagt einen derzeit noch an der Charité angestellten 56-jährigen Kardiologen wegen zweifachen Mordes an. Wegen möglicher Beihilfe zum Totschlag wird zudem eine 39-jährige Pflegerin angeklagt.

Es geht um ein Verfahren aus dem vergangenen Herbst, das bundesweit Aufsehen erregte. Am 22. November 2021 soll der angeklagte Arzt wider besseres Wissen vier Pflegerinnen angewiesen haben, die zunächst erfolgreich verlaufene Reanimation eines 73-jährigen Patienten zu beenden. Zudem soll er die erwähnte Kollegin angewiesen haben, dem Patienten eine tödliche Menge eines Sedierungsmittels zu verabreichen. Als der Patient nicht starb, soll ihm der Angeklagte erneut eine Dosis verabreicht haben, was dann zum Tod geführt habe.

Am 23. Juli 2022 soll der Angeschuldigte einer 73-Jährigen ebenfalls zu hohe Dosen des Sedierungsmittels verabreicht haben. Die Frau starb ebenfalls.

Der Kardiologe arbeitete am Virchow-Campus der Charité in Wedding. Nach einem internen anonymen Hinweis war der Arzt im August 2022 von der Leitung der landeseigenen Universitätsklinik umgehend freigestellt worden, ein Kündigungsverfahren läuft.

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Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen Gutachter, um die fraglichen Behandlungen zu überprüfen. Nach dessen Stellungnahme sahen die Ermittler ihren Verdacht bestätigt: Der Kardiologe wurde im Mai 2023 wegen Verdachts des zweifachen Mordes verhaftet, er befindet sich in Untersuchungshaft.

Der leitende Arzt soll nicht nur die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit, sondern sich aus eigensüchtigen Motiven angemaßt haben, über den Zeitpunkt des Todes seiner Patienten zu entscheiden. Deshalb werde der Mann wegen Mordes angeklagt, weil dafür sprechende Merkmale wie „Heimtücke“ oder sonstige „niedrige Beweggründe“ vorliegen könnten. In einem zweiten Verfahren werden derzeit weitere Patientenakten ausgewertet.

Bei der Mitangeschuldigten gehen die Ermittler nicht von Heimtücke oder niedrigen Beweggründen aus. Deshalb sei ein hinreichender Tatverdacht wegen Beihilfe zum Totschlag, nicht aber zum Mord erkannt worden.

Samt Tochtergesellschaften arbeiten 21.000 Beschäftigte an der landeseigenen Charité: Europas größte Universitätsklinik betreibt 3100 Betten und versorgte im Jahr 2022 mehr als 126.000 stationäre sowie fast 740.000 ambulante Fälle. Der Gesamtumsatz im vergangenen Jahr betrug 2,3 Milliarden Euro.

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